Autark Capital Care: Pro Rendite – Prorendite Devisio- ProRendite Plus: Ist das Agio in der Höhe noch Zeitgemäß?

Wir haben uns einmal den Verkaufsprospekt angeschhaut, der einige teure Überraschungen für die Anleger aufzeigt. Insbesondere das vereinzelt hohe Agio gefällt usn dabei garnicht. Wir halten das nicht mehr für Zeitgemäß. Gestaunt haben wir bei dem Namen der dort als Verantwortllicher im Prospekt auftaucht. Ihn kennen wir noch aus dem Hause „Fairvesta“. Wir kennen ihn vor allem als Mann des Vertriebs, ob er ein guter Initiator ist, wird er erst noch beweisen müssen. Wir haben da dann immer Bedenken, wenn ein guter Vertriebsmann dann zum Initiator mutiert. Wir werden das dann einmal beobachten.Von der Konzeption her sehen wir das nicht als „etwas Bessonderes“ an. Kein Produkt was Furore machen wird von der Konzeption her. Ein Allerweltspordukt, aber das ist vielleicht genau dann auch das was der Markt will. Schaun wir mal.

HINWEIS: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im
Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung
des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
für das öffentliche Angebot von nachrangigen Namensschuldverschreibungen „PRORENDITE“, „PRORENDITE PLUS“ sowie „PRORENDITE DIVISIO“
der Autark Capital Care GmbH
VERKAUFSPROSPEKT WERTPAPIERE IMMOBILIEN
UNTERNEHMENS-
BETEILIGUNG INFRASTRUKTUR
_____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 2 -­
Verantwortlichkeitserklärung _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 3 -­ Verantwortlichkeitserklärung Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlagen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ ist ausschließlich die Autark Capital Care GmbH Sitz: Dortmund Geschäftsanschrift: Im Defdahl 10b D-­44141 Dortmund Die Anbieterin, vertreten durch ihren Geschäftsführer, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufspros-­pektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wis-­sens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Dortmund, 25. Mai 2016 (Datum der Prospektaufstellung) __________________________________________________ Wolfgang Laufer Geschäftsführer Autark Capital Care GmbH Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öf-­fentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erwor-­ben werden.
Inhalt _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 4 -­ Inhalt VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG ………………………………………………………………………………… 3
INHALT ………………………………………………………………………………………………………………………………… 4
ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES ……………………………………………………………………………… 6
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANLEGER ………………………………………………………………………….. 10
Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers …………………………………………………………………………………………………………………… 10
Kosten des Anlegers ………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 10
Provisionen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 10
Emissionskosten ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 10
WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG…………………………………………………………………………………………………………………………………………… 11
AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-­, FINANZ-­ UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER EMITTENTIN AUF DIE FÄHIGKEIT ZUR ZINS-­ UND RÜCKZAHLUNG DER VERMÖGENSANLAGEN …………………………………………………………………….. 13
Darstellung der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage ………………………………………………………………………………………………….. 13
Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage ………………………………………………………………………………………………. 15
Darstellung der Geschäftsaussichten ………………………………………………………………………………………………………………………….. 16
Auswirkungen der Geschäftsaussichten ……………………………………………………………………………………………………………………… 16
RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGEN ………………………………………………………………………………… 18
Allgemeiner Hinweis …………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 18
Maximalrisiko …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 18
Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken …………………………………………………………………………………………………………………. 18
Anlegergefährdende Risiken ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 25
Abschließender Risikohinweis ……………………………………………………………………………………………………………………………………. 25
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER AUTARK CAPITAL CARE GMBH …………………………………………….. 26
Geschäftstätigkeit …………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 26
Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin ………………………………………………………… 26
INVESTITIONSVORHABEN DER AUTARK CAPITAL CARE GMBH ………………………………………… 27
Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlagen …………………………………………………………………………………. 27
Anlageobjekte ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 27
Realisierungsgrad ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 29
Finanzierungs-­ und Investitionsplan der Emittentin ……………………………………………………………………………………………………….. 29
STEUERLICHE GRUNDLAGEN ……………………………………………………………………………………………. 33
Allgemeiner Hinweis …………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 33
Einkommensteuer ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 33
Sonstige Steuern ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 34
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ………………………………………………………………………………………………. 35
Die Emittentin – Autark Capital Care GmbH ………………………………………………………………………………………………………………… 35
Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 37
Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) ………………………………………………………………………….. 40
WEITERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-­VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG -­ VERMVERKPROSPV ……………………………………………… 49
FINANZTEIL ………………………………………………………………………………………………………………………… 56
Eröffnungsbilanz der Autark Capital Care GmbH zum 27. November 2015 ……………………………………………………………………… 56
Zwischenübersicht der Autark Capital Care GmbH zum 31. März 2016 …………………………………………………………………………… 57
Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capital Care GmbH ……………………………………………………. 59
VERTRAGSANHANG …………………………………………………………………………………………………………… 64
Gesellschaftsvertrag …………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 64
Inhalt _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 5 -­ Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH ……………………………………………………………………………………. 69
INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER ………………………………………………………………………. 76
Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin ………………………………………………………………………….. 76
Informationen über die Vermögensanlagen …………………………………………………………………………………………………………………. 76
HINWEISE ZUR ZEICHNUNG ……………………………………………………………………………………………….. 80
Zusammenfassung des Angebotes _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 6 -­ Zusammenfassung des Angebotes Anbieterin/Emittentin/ Prospektverantwortliche Autark Capital Care GmbH Rechtsform/Registergericht Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund un-­ter HRB 28047. Sitz/Geschäftsanschrift Dortmund/Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund Geschäftsführung Herr Wolgang Laufer Geschäftstätigkeit Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind die Ver-­waltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Unterneh-­men. Vermögensanlagen Mit diesem Verkaufsprospekt werden Vermögensanlagen in Form von auf den Namen des Anlegers lautende nachrangige Schuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ zum Erwerb angeboten. Namensschuldverschreibungen gewähren das Recht auf Rück-­zahlung des jeweiligen Anlagebetrags am Ende der Laufzeit so-­wie auf eine feste Verzinsung des Anlagebetrags während der Laufzeit. Es handelt sich um nachrangige Namensschuldver-­schreibungen, wenn die Anleger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin nachrangig befriedigt werden, d. h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. Sie können das eingesetzte Kapital nur dann zurückverlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeige-­führt wird (vgl. § 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen). Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt EUR 50.000.000. Bei einer Stückelung von EUR 1.000 je nach-­rangiger Namens-­Teilschuldverschreibung werden maximal 50.000 nachrangige Namensschuldverschreibungen begeben. Besteuerung Zinszahlungen, ggf. Zahlung von Bonuszinsen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Mitteltransferkontrolle Kontrolle durch jährlichen, nachträglichen Mitteltransferbericht durch einen Wirtschaftsprüfer. Erwerbspreis Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Mindestanlagebetrag beträgt bei „ProRendite“ und „ProRendite plus“ EUR 1.000 (1 Stück). Höhere Beträge müssen restfrei durch 1.000 teilbar sein. Bei „ProRendite Divi-­sio“ beträgt der Mindestanlagebetrag monatlich EUR 50. Die Anzahl der monatlichen Raten wird vom Anleger auf dem Zeich-­nungsschein gewählt. Die Mindestanzahl der monatlichen Raten muss 24 Monatsraten betragen. Es ist eine Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des gezeichneten Anlagebetrages zu leisten. Agio „ProRendite“ und „ProRendite plus“: 5 % des Erwerbsprei-­ses.
Zusammenfassung des Angebotes _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 7 -­ „ProRendite Divisio“: 7,5 % des Erwerbspreises. Begebungszeitpunkt Die Namensschuldverschreibungen gelten am Tag der Gut-­schrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als begeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Lauf-­zeit und werden die Zinsen berechnet. Im Falle der nachrangi-­gen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ ist hin-­sichtlich der Laufzeit auf die erste Einzahlung abzustellen. Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite“ ist unbe-­stimmt. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ab-­lauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögens-­anlage „ProRendite“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Min-­destlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Ka-­lenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite plus“ ist unbe-­stimmt. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ab-­lauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögens-­anlage „ProRendite plus“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite plus“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. De-­zember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündi-­gungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ be-­trägt maximal 15 Jahre. Sie beginnt am jeweiligen Begebungs-­zeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet entweder durch Zeitab-­lauf oder durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindest-­laufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRen-­dite Divisio“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Kalen-­derjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mo-­naten gekündigt werden. Zinsen Die Vermögensanlagen werden ab dem jeweiligen Begebungs-­zeitpunkt verzinst. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschreibungen und beträgt: • 4,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab dem jewei-­ligen Begebungszeitpunkt bis zum Ende des zweiten Beteiligungsjahres;; • 5,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des dritten bis zum Ende des vierten Beteiligungsjahres;; • 5,5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des
Zusammenfassung des Angebotes _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 8 -­ fünften bis zum Ende des siebten Beteiligungsjahres;; • 6,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des achten Beteiligungsjahres bis zum Ende der Laufzeit . Zinslauf Der erste Zinslauf der nachrangigen Namensschuldverschrei-­bungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ beginnt jeweils am jeweiligen Begebungszeitpunkt und endet grundsätzlich am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Jeder wei-­tere Zinslauf beginnt grundsätzlich am ersten Kalendertag eines Kalenderhalbjahres und endet grundsätzlich am letzten Kalen-­dertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Der Zinslauf der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ beginnt am jeweiligen Begebungszeit-­punkt und endet mit Ablauf der Laufzeit der nachrangigen Na-­mensschuldverschreibung. Bonuszinsen Anleger der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ erhalten zusätzlich Bonuszinsen: • am Ende des dritten Beteiligungsjahres 0,75 % des va-­lutierten Anlagebetrags und • am Ende des sechsten Beteiligungsjahres 1,5 % des va-­lutierten Anlagebetrags. Zinstermin Bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ grundsätzlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes. Bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendi-­te Divisio“ sind die Zinsen mit der Rückzahlung des Anlagebe-­trags zur Zahlung fällig. Kapitalrückzahlung Der Anleger hat am Ende der Laufzeit vorbehaltlich der Rege-­lungen des qualifizierten Rangrücktritts und des Zahlungsvorbe-­halts einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe seines einge-­zahlten Anlagebetrags. Zahlungsvorbehalt/Rangstellung Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen, ggf. Bonus-­zinsen sowie die Rückzahlung des Anlagebetrags besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. § 7 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschrei-­bungen). Die Forderungen aus den nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emit-­tentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Der Anleger übernimmt in-­soweit Finanzierungsverantwortung. Übertragbarkeit Übertragung erfolgt durch Abtretung und ist in Anlagebeträgen von EUR 1.000 oder einem Vielfachen davon möglich. Zeichnungsfrist, Schließungs-­möglichkeit, Kürzungen von Zeichnungen Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen beginnt gemäß § 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzie-­rung der Vermögensanlagen, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne
Zusammenfassung des Angebotes _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 9 -­ Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger be-­rechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteili-­gungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkei-­ten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, An-­teile oder Beteiligungen zu kürzen. Angesprochene Anlegerkreise Die Vermögensanlagen zielen sowohl auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unter-­nehmen und sonstigen Personenvereinigungen (Stiftungen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzei-­tiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel „Risiken der Vermö-­gensanlagen“ (Seite 18 bis 25) dargestellten Risiken bewusst sein.
Wichtige Hinweise für den Anleger _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 10 -­ Wichtige Hinweise für den Anleger Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Neben der Verpflichtung den vereinbarten Anlagebetrag zzgl. Agio zu leisten, ist der Erwerber der Vermögensanlagen nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nicht und es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. Kosten des Anlegers Bei Erwerb der Vermögensanlagen hat der Anleger ein Agio zu leisten. Das Agio beträgt bei „ProRendite“ und „ProRendite plus“ 5 % des gezeichneten Anlagebetrags sowie bei „ProRendite Divisio“ 7,5 % des gezeichneten Anlagebetrages. Die Kosten der Übertragung der Rechte aus den Vermögensanlagen, für Kommunikations-­ und Porto-­kosten sowie die Teilnahme an der Gläubigerversammlung trägt der Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind. Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen, die geleistet werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, betragen bei Vollplatzierung EUR 3.125.000. Das entspricht 6,25 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisi-­onen in Höhe von EUR 3.125.000 und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Ver-­mögensanlagen, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Konzeption der Ver-­mögensanlagen, die Prospekterstellung, den Druck und das weitere Marketing zur Anleger und Ver-­triebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa EUR 1.263.000 an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung voraussichtlich EUR 4.388.000.
Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 11 -­ Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Bei den vorliegenden Vermögensanlagen handelt es sich um eine nachrangige Namensschuldver-­schreibungen mit fester Verzinsung und dem Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags. Wesentliche Bedingung für Zinszahlungen, ggf. Zahlung von Bonuszinsen an die Anleger sowie die Rückzahlung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Emittentin. Die angebotenen Vermögensanla-­gen ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. D. h., das der Anspruch auf Zinszahlun-­gen/ggf. Zahlung von Bonuszinsen und/oder Rückzahlung des Anlagebetrags nicht besteht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. § 7 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen). In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung/Zahlung von Bonuszinsen und/oder Rückzahlung des Anlagebe-­trags. Der Anspruch lebt jeweils wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. Liegt der Zahlungs-­vorbehalt nicht mehr vor, erfolgt eine Nachzahlung der Zinsen zum nächsten Zinstermin und die Rückzahlung des Anlagebetrags innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Aufgrund dessen ist eine wesentliche Grundlage für die Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlagen die planmäßige Investition in Anlageobjekte und das damit verbundene Erreichen des Anlageziels. Anlageziel ist der langfristige Wertzuwachs des Gesellschaftsvermögens unter Inan-­spruchnahme des Kapitalmarktes. Durch den Aufbau eines breiten Portfolios an Wertpapieren und anderen Finanzanlagen ist die Erzielung von langfristen Erträgen beabsichtigt. Weiteres Anlageziel der Vermögensanlagen ist es, aufgrund des Haltens von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien und Infrastrukturprojekten langfristige mittelbare Erträge aus der Geschäftstätigkeit der Beteiligungs-­unternehmen zu generieren. Zur Erreichung des Anlageziels plant die Emittentin Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen), Beteiligungen an anderen Unternehmen, Beteiligungen an Immobilienprojek-­ten sowie Beteiligungen an Infrastrukturprojekte. Die Finanzierung soll nach den Planungen aus Ei-­gen-­ und teilweise Fremdkapital erfolgen. Folgende Aspekte lassen Rückschlüsse auf stabile Einnahmen der Emittentin aus den Investitionen zu: Die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel werden nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wert-­papiere und andere Anlagen investiert. Die Emittentin investiert im weltweiten Börsen-­, OTC-­ und Bro-­kerhandel in alle möglichen (am Markt angebotenen) Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) und beteiligt sich an kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie an Immobilien und Infrastrukturprojekten. Dahingehend ist eine breite Diversifikation vorgesehen. So kann von den posi-­tiven Bewegungen der unterschiedlichen Märkte profitiert und zugleich gegebenenfalls auftretende negative Trends an Märkten abgemindert werden. Die Investitionsstrategie wird vorrangig mit Hilfe von Trendfolgemethoden, Indikatoren und Mustern aus der Charttechnik und unter Zuhilfenahme von Fundamentaldaten, erarbeitet und umgesetzt. Durch den Aufbau eines breiten Portfolios an Wertpa-­pieren und anderen Finanzanlagen ist die Erzielung von langfristen Erträgen beasichtigt. Die Emittentin wird eine Auswahl unter den sich ihr anbietenden bzw. angebotenen Unternehmen tref-­fen, an denen sie sich beteiligen will. Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen wird der Ge-­schäftsführer insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Liquidi-­tät der Investitionen und der sonstigen Mittelverwendung beachten. Nach den Planungen sollen die jeweiligen Beteiligungen eine Renditeaussicht von mindestens 11,5 % aufweisen. Wesentliche Bedingung für die Erzielung langfristiger und nachhaltiger Erträge ist die Projektauswahl der Emittentin. Die Anlagestrategie der Emittentin beruht auf den Grundsatz der Diversifikation. D. h., das Portfolio aus mehreren Anlageobjekten bestehen soll. Dadurch soll eine ausgeglichene Ertragsla-­ge für die Emittentin geschaffen werden, um so die Zins-­ sowie Rückzahlungsansprüche an die Anle-­ger zu erfüllen. Wesentliche Bedingung für die Erzielung der Erträge aus den Beteiligungsverträgen ist, dass die je-­weiligen Unternehmen Erträge aus der Realisierung ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere von Immo-­bilien-­ oder Infrastrukturprojekten (Erträge aus Veräußerung oder Vermietung) und die damit verbun-­denen Zahlungen (Gewinnbeteiligungen/Zinsen) an die Emittentin erzielen. Dabei sind die Qualität der
Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 12 -­ jeweiligen Projekte, die Entwicklung des jeweiligen Marktes und die Nachfrage nach entsprechenden Projekten entscheidend. Die Qualität eines Unternehmens kann sich während der Beteiligung abwei-­chend von den Planungen negativ verändern. Entsprechend könnte die Emittentin nicht die prognosti-­zierten Erträge aus dem jeweiligen Beteiligungsvertrag erzielen, so dass die Zahlungsansprüche der Emittentin gefährdet sein können. Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht vo-­raussehen. Sollte sich die Auswahl der Emittentin als ungünstig herausstellen und negativ entwickeln, so könnten Zins-­ und Rückzahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein. Wesentliche Bedingung für die Erzielung von Erträgen aus Wertpapieren und anderen Finanzanlagen ist, dass sich das jeweilige Wertpapier oder die Finanzanlage positiv entwickelt. Die Wertentwicklung der Produkte, in die die Emittentin investiert, hängt von den allgemeinen Konjunktur-­ und Marktbedin-­gungen ab, die sich in Zinssätzen, Kreditangebot, Inflationsraten, konjunktureller Unsicherheit und Gesetzesänderungen sowie in-­ und ausländischer Politik widerspiegeln. Diese Faktoren beeinflussen das Kursniveau und die Volatilität. Erhebliche Kursschankungen können die Ergebnisse der Emittentin beeinträchtigen und zu Verlusten führen. Sollte sich die Auswahl der Emittentin als ungünstig heraus-­stellen und negativ entwickeln, so könnten Zins-­ und Rückzahlungsansprüche der Anleger gefährdet sein. Weitere wesentliche Grundlage für die laufenden Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Anleger ist die Einhaltung der Annahmen zu Kosten der Emittentin. Nach Planungen der Emittentin soll die Bedienung der Rückzahlungsansprüche teilweise aus den Einnahmen der Geschäftstätigkeit der Emittentin, Veräußerungen von Anlageobjekten,
Mittel aus ei-­ner Anschlussemission sowie Refinanzierungen durch Kreditinstitute erfolgen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können noch keine konkreten Aussagen zu den Bedingungen der Refinanzierun-­gen durch Kreditinstitute getroffen werden. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, sind nach Einschätzung der Emittentin die Voraussetzungen zur Zahlung der Verzinsung und der Rückzahlung der Vermögensanlagen gegeben. Wenn die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen nicht eingehalten werden, kann es zur einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen an den Anleger kommen (siehe hierzu die Darstellung der Risiken im Kapitel „Risiken der Vermögensan-­lagen“ auf den Seiten 18 bis 25).
Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen Darstellung der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 13 -­ Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen Darstellung der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage Plan-­Bilanzen (PROGNOSE)AKTIVA31.12.201631.12.201731.12.201831.12.2019TEuroTEuroTEuroTEuroA. AnlagevermögenFinanzanlagen39.62641.24542.48143.742Summe Anlagevermögen39.62641.24542.48143.742B. UmlaufvermögenKassenbestand, Bankguthaben200200200200 Summe Umlaufvermögen200200200200Bilanzsumme39.82641.44542.68143.942PASSIVA31.12.201631.12.201731.12.201831.12.2019A. Eigenkapital1. Gezeichnetes Kapital252525252. Gewinnvortrag0-­1.129658653. Jahresüberschuss-­1.1291.194800810Summe Eigenkapital-­1.104908901.700B. Rückstellungen0000C. Verbindlichkeiten1. Nachrangdarlehen40.68041.10541.54141.9922. Genussrechte250250250250Summe Verbindlichkeiten40.93041.35541.79142.242Bilanzsumme39.82641.44542.68143.942Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung (PROGNOSE)01.01.2016-­31.12.201601.01.2017-­31.12.201701.01.2018-­31.12.201801.01.2019-­31.12.20191.
sonstige
betriebliche
Erträge2.4700002.
Personalaufwand-­‐350-­‐350-­‐357-­‐3643.
sonstige
betriebliche
Aufwendungen-­‐4.190-­‐1.517-­‐1.521-­‐1.5324.
Erträge
aus
Finanzanlagen
1.7544.6964.7454.7955.
Zinsen
und
ähnliche
Aufwendungen-­‐814-­‐1.636-­‐2.067-­‐2.089Ergebnis
vor
Steuern-­‐1.1291.194801810Plan-­Liquiditätsrechnung (PROGNOSE)01.01.2016-­31.12.201601.01.2017-­31.12.201701.01.2018-­31.12.201801.01.2019-­31.12.2019Jahresüberschuss -­1.1291.194801810Cash-­Flow laufende Geschäftstätigkeit-­1.1291.194801810Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens0000Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens39.6261.6191.2371.261Cash-­Flow Investitionstätigkeit-­39.626-­1.619-­1.237-­1.261Einzahlungen Namensschuldverschreibungen (ohne Agio)40.680425436451Cash-­Flow Finanzierung40.680425436451Summe Cash-­Flow-­75000verfügbare liquide Mittel alt275200200200verfügbare liquide Mittel neu200200200200
Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen Darstellung der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 14 -­ Da es sich bei den Vermögensanlagen um einen sog. Blind Pool handelt, bei welchem die Anlageob-­jekte und damit die wesentlichen Faktoren für eine Planung nicht feststehen, können Planungen zur Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Emittentin maximal für das laufende und die folgenden drei Geschäftsjahre aufgestellt werden. Aufgrund dessen können Aussagen über Auswirkungen der Ver-­mögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nur eingeschränkt erfolgen. Erläuterungen Plan-­Bilanzen Aktiva Das Anlagevermögen beinhaltet plangemäß die ausgewiesenen Finanzanlagen. Hierbei handelt es sich um die Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligun-­gen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte. Das Umlaufvermögen weist den Bestand an liquiden Mitteln aus, die als Bankguthaben geführt werden. Passiva Im Eigenkapital wurden das Stammkapital, das Genussrechtskapital und der prognostizierte Jahres-­überschuss der Emittentin ausgewiesen. Nach den Prognosen geht die Emittentin für das laufende Geschäftsjahr von einem Jahresfehlbetrag aus. Unter den Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen das Kapital aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen ausgewiesen, die mit diesem Prospekt angeboten werden. Nach den Prognosen der Emittentin wird der Gesamtnennbetrag der angebotenen Vermögensanlagen in Höhe von EUR 50.000.000 im laufenden sowie in den folgenden drei Ge-­schäftsjahr nicht vollständig platziert werden. Es wird jedoch von einer Platzierung von ca. 84 % des Gesamtnennbetrages bis zum Jahr 2019 ausgegangen. Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Diese Position enthält das bei der Ausgabe der nachrangigen Namensschuldverschreibungen verein-­nahmte Agio zur Deckung der Provisionen sowie sonstigen Emissionskosten. Bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ wird ein Agio von 5 % des Er-­werbspreises und bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ wird ein Agio von 7,5 % des Erwerbspreises erhoben. Es wurde ein Mittelwert angesetzt. Personalaufwand Ausgwiesen sind die Aufwendungen für das Personal der Emittentin ausgewiesen, u. a. die Vergütung für das Mitglied der Geschäftsführung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Geschäftsjahr 2016 zu einem Großteil aus den Vertriebsprovisionen für die Platzierung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen. Ferner wurden sonstige Aufwendungen wie anteilige Beratungs-­ und Emissionskosten, die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zur Billigung des Prospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-­aufsicht sowie Kosten für Buchhaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen ausgewiesen. Die Höhe der Abschlussprovisionen entspricht dem Agio. Hinzu kommen in den folgenden Geschäftsjahren jähr-­liche Bestandsprovisionen in Höhe von 3 % des vermittelten Anlagebetrages. Erträge aus Finanzanlagen In den Erträgen aus Finanzanlagen werden die Einnahmen der Emittentin aus den geplanten Investiti-­onen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Un-­ternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, ausgewiesen.
Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 15 -­ Zinsen und ähnliche Aufwendungen Auf die mit diesem Prospekt angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen zahlt die Emittentin je nach Beteiligungsjahr Zinsen in Höhe 4,0 % p. a. bis 6,0 % p .a. des Anlagebetrags. Da-­neben erhalten Anleger der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ zusätzlich Bonuszinsen am Ende des dritten Beteiligungsjahres in Höhe von 0,75 % des valutierten Anlagebe-­trags und am Ende des sechsten Beteiligungsjahres in Höhe von 1,5 % des valutierten Anlagebe-­trags. Diese wurden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Plan-­Liquiditätsrechnungen Jahresüberschuss/Cash-­Flow laufende Geschäftstätigkeit Ausgwiesen ist das in der Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung prognostizierte Ergebnis vor Steuern der Emittentin. Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens/Cash-­Flow Investitionstätigkeit Die Nettoeinnahmen aus der Emission werden in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Opti-­onen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Inf-­rastrukturprojekte, investiert. Der prognostizierte Investitionsbetrag wurde unter dieser Position aus-­gewiesen. Einzahlungen nachrangige Namensschuldverschreibungen/Cash-­Flow Finanzierung Diese Position enthält die Einzahlungen auf die platzierten nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen. Die Einzahlungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ erfolgen durch Einmalzahlung und die der „ProRendite Divisio“ durch Ratenzah-­lung. Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage Nach Bedienung sämtlicher geplanten Aufwendungen (inklusive der Zinszahlungen) und Investitionen stehen der Emittentin für den dargestellten Zeitraum zum Ende eines jeden Geschäftsjahres nach den Prognosen ausreichende liquide Mittel zur Verfügung. Nach den Planungen erfolgen für die Ge-­schäftsjahre 2016 bis 2019 die Zinszahlungen daher auch vertragsgemäß. Mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2016, in dem die Emittentin einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet, werden plangemäß Jahresüberschüsse im abgebildeten Zeitraum generiert. Die Ursachen für das ne-­gative Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2016 liegen insbesondere in den Emissionskosten, die im Wesentlichen platzierungsabhängig und damit plangemäß im Jahr 2016 zu zahlen sind. Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Emittentin in Zukunft kon-­stant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Emittentin aktiv ist, sowie das ge-­setzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Basis wurde auch die voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage ermittelt. Bei Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Investitionsvorhaben der Emittentin (z. B. durch tatsächliche oder rechtliche Beschränkungen der Investitionsvorhaben) oder bei einer negativen Ent-­wicklung von Anlageobjekten könnten die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden. Die prognostizierten Einnahmen seitens der Emittentin könnten nicht realisiert werden. Dadurch kann es zur einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins-­ bzw. Rückzahlung der Vermö-­gensanlagen kommen. Geringere Einnahmen könnten auch entstehen, wenn die Emittentin die geplanten Investitionen nicht oder nicht im geplanten Umfang vornehmen kann. Die Ursache könnte darin liegen, dass die Emitten-­tin nicht ausreichend Anlagen akquirieren kann, die den Investitionskriterien (siehe Seite 27 bis Seite 29) entsprechen. Bei einer negativen Entwicklung der Investitionen und den damit verbundenen ge-­ringeren Einnahmen, kann es zur einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zins-­ bzw. Rückzahlung der Vermögensanlagen kommen.
Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen Darstellung der Geschäftsaussichten _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 16 -­ Hingegen hätte eine Platzierung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen, die hinter den Planungen zurück bleibt, nur geringere Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin, die Zinszah-­lung zu leisten. Bereits mit den ersten Mittelzuflüssen können ertragswirksame Investitionen vorge-­nommen werden. Die nachrangigen Namensschuldverschreibungen können nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren bzw. fünf Jahren erstmals gekündigt werden. Bei einer Zeichnung der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren im Jahr 2016 ist daher eine erstma-­lige Kündigung im Jahr 2018 möglich. Zu diesem Zeitpunkt können somit erstmals Rückzahlungsan-­sprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Für die Rückzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen kommt der Einsatz folgender Mittel in Betracht: liquide Überschüsse des operativen Geschäfts, Mittel aus einer Anschlussemission und Mittel aus der Auflösung von Finanzierungsverträgen. Die Art der Finanzierung der Rückzahlung steht über die gesamte Laufzeit aller Vermögensanlagen noch nicht fest. Eine Gefährdung der Rückzahlung der Vermögensanlagen würde dann eintreten, wenn liquide Mittel nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang aus den genannten Quellen generiert werden können. Darstellung der Geschäftsaussichten Aus der Platzierung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen wird bei der Emittentin ein Mit-­telzufluss aus dieser Emission in Höhe von Euro 40.680.000 im laufenden Geschäftsjahr 2016 erfol-­gent (PROGNOSE). Ebenfalls im Geschäftsjahr 2016 plant die Emittentin Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbeson-­dere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, in Höhe von EUR 39.626.000 (PROGNOSE). Die hierzu eingesetzten Mittel stammen aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen. Aus diesen Investitionen resultieren prognostizierte Erträge aus Finanzanlagen von ca. EUR 1.754.000. Auf die nachrangigen Namensschuldverschreibungen sind Zinsen in Höhe von ca. EUR 814.000 zu zahlen. Die Emittentin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin über die gesamte Laufzeit der nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen Aufrecht erhalten bleiben. Auswirkungen der Geschäftsaussichten Investitionen Die Bonität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen an die Anleger zu bedie-­nen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte nicht fest. Daher ist die Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte entscheidend. Einerseits muss es der Emittentin gelingen, aus-­reichende Anlageobjekte zu generieren, die den Investitionskriterien entsprechen. Andererseits kön-­nen sich Anlageobjekte besser oder schlechter als erwartet darstellen, was zu einer Erhöhung oder Verringerung der Fähigkeit der Emittentin führen kann, Zinsen und die Rückzahlung zu leisten. Bei den Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, könnte die Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört werden, wenn Anlageobjekte ausfallen bzw. Verluste erleiden, hieraus also nicht die Rückzahlung der investierten Mittel erwirtschaftet werden kann. Der Auswahl der Anlageobjekte kommt eine hohe Bedeutung zu.
Auswirkungen der Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Emittentin auf die Fähigkeit zur Zins-­ und Rückzahlung der Vermögensanlagen Auswirkungen der Geschäftsaussichten _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 17 -­ Emissionsverlauf Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung der angebotenen Vermögensanlagen hat nur ei-­nen geringen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. Für Investitionen ist al-­lerdings ein genügender Zufluss aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen erforderlich. Nur mit diesem Zufluss und den Investitionen können die Einnahmen im geplanten Umfang generiert werden. Allerdings hat ein verminderter Zufluss auch zur Folge, dass die Zinszahlungspflicht der Emit-­tentin geringer als erwartet ausfällt. Gleichzeitig reduzieren sich die platzierungsabhängigen Emissi-­onskosten, so dass die geringeren Platzierungen nicht zwangsläufig auch zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen müssen. Recht und Steuern Änderungen in den Gesetzen können die Markt-­ und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswir-­ken. Auch Änderungen in den Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit nehmen, Zinsen und Rückzahlung zu leisten. So kann beispielsweise die Erhöhung oder Senkung der Körperschaftsteuer eine Veränderung in der Steuerlast der Emittentin auslösen, was je nach Änderungsrichtung zu höhe-­ren oder niedrigeren Nachsteuerergebnissen führt. Exit-­Szenarien Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite“ ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Bege-­bungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhal-­tung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite plus“ ist ebenfalls unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mo-­naten. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ beträgt maximal 15 Jahre. Sie be-­ginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet entweder durch Zeitablauf oder durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mo-­naten. Insoweit können bei einer Zeichnung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ sowie „ProRendite Divisio“ mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren erstmals im Jahr 2018 Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend gemacht werden. Bei einer Zeich-­nung der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren können erstmals im Jahr 2021 Rückzahlungsansprüche gegen die Emittentin geltend ge-­macht werden. Für die Rückzahlung der Vermögensanlagen kommt der Einsatz folgender Mittel in Be-­tracht: liquide Überschüsse des operativen Geschäfts, Rückführung investierter Gelder, Refinanzie-­rungsmittel aus Darlehen von Banken und Mittel aus einer Anschlussemission. Welche Mittel zum Einsatz kommen und wie sich diese zusammensetzen, steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Auswahl der Mittel ist abhängig von den Konditionen, die sich der Emittentin zum Rückzahlungszeitpunkt bieten. Sollten über die aufgezeigten Wege nicht ausreichende Mittel generiert werden können, wäre die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung beeinträchtigt.
Risiken der Vermögensanlagen Allgemeiner Hinweis _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 18 -­ Risiken der Vermögensanlagen Allgemeiner Hinweis Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um Vermögensanlagen der Autark Capital Care GmbH, welche mit Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobeleh-­rung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die vom Anleger erworbene Vermö-­gensanlagen seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und sein Anlagebetrag nur einen un-­wesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Eine gesetzliche oder anderweitige Einla-­gensicherung besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Vermögensanlagen dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlagen von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchti-­gen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziel-­len Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken auch aus der individuellen Situa-­tion des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung sei-­ner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittentin haben. Dies kann zu ge-­ringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Maximalrisiko Über den Totalverlust der Vermögensanlagen zzgl. Agio hinaus besteht das Risiko der Gefährung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlagen teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für die-­se Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus den Vermögensanlagen erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlagen sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlagen aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose-­ und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Emittentin führen können, die schwächer sind als die im Prospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Zinszahlungen an den Anleger führen können. Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamten Vermögensanlagen gefährden und somit bis zum Totalverlust des Anlagebe-­trags des Anlegers zzgl. Agio führen können.
Risiken der Vermögensanlagen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 19 -­ Geschäftstätigkeit Risiken aus dem Aktien-­ und Wertpapierhandel Bei Eintritt eines oder mehrerer der nachfolgend aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergeb-­nissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. • Aufgrund von Kursschwankungen besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere oder kei-­ne Ergebnisse aus dem Aktien-­ und Wertpapierhandel realisiert. Es kann nicht ausgeschlos-­sen werden, dass die Anlagetätigkeit der Emittentin nicht entsprechend den Prognosen ver-­läuft und sie Verluste generiert. • Es besteht das Risiko, dass die Anlagestrategie geändert werden muss. Ursache hierfür könn-­ten tatsächliche oder rechtliche Beschränkungen in einem oder mehreren Investitionsberei-­chen sein. Eine Änderung der Anlagestrategie könnte dazu führen, dass die tatsächliche Ent-­wicklung der Ergebnisse der Emittentin nicht den Erwartungen wie bei Umsetzung der ur-­sprünglichen Anlagestrategie entspricht. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. • Der Markt wird stark von politischen und wirtschaftlichen Veränderungen beeinflusst. • Die Wertentwicklung der Produkte, in die die Emittentin investiert, hängt auch von den allge-­meinen Konjunktur-­ und Marktbedingungen ab, die sich in Zinssätzen, Kreditangebot, Inflati-­onsraten, konjunktureller Unsicherheit und Gesetzesänderungen sowie in-­ und ausländischer Politik widerspiegeln. Diese Faktoren beeinflussen das Kursniveau und die Volatilität. Uner-­wartete Volatilität oder Liquidität kann die Ergebnisse der Emittentin beeinträchtigen bezie-­hungsweise zu Verlusten führen. Risiken aus dem Bereich Unternehmensbeteiligungen Da die Emittentin die Beteiligung an Unternehmen beabsichtigt, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass • die aus dem Beteiligungsvertrag geplanten Ergebnisse nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ertragskraft des Anlageobjektes nicht den geprüften Erwartungen entsprochen hat;; • die in das Unternehmen investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von evtl. Insol-­venzen wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt geringere als die erwarteten Ergebnisse des eingesetzten Kapitals ergeben können. Bei Eintritt eines Risikos oder mehrerer der aufgezählten Risiken kann es zu geringeren Ergebnissen der Emittentin kommen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalver-­lust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Blind-­Pool Konkrete Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Anlageobjekte ab. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewähl-­ten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen.
Risiken der Vermögensanlagen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 20 -­ Fremdfinanzierung der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch die Emitten-­tin teilweise vorgesehen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zu-­stande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Emittentin entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszah-­lungen an die Anleger führen. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und aus-­stehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum To-­talverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierung auf Ebene der beteiligten Unternehmen Die Finanzierung der einzelnen Unternehmen, in welche die Emittentin zu investieren plant, erfolgt teilweise über Darlehen mit Kreditinstituten. Sollten Zahlungen gegenüber den Kreditinstituten aus-­bleiben, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge über sämtliche oder einzel-­ne Darlehen vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die jeweils betroffenen Projekte entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Planungsunsicherheiten Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und/oder Marktanalysen. Daher beste-­hen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Auf-­wendungen für Investitionen besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehen-­de Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Emittentin geschlossen werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Liquidität Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrecht-­erhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Emittentin hängt ent-­scheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen prognosegemäß durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen des Anlagebetrags an die Anle-­ger zu bedienen. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Ebenso können gerin-­gere Ergebnisse und mangelnde Liquidität bei der Emittentin dazu führen, dass sie anstehende Zah-­lungsverpflichtungen nicht, nicht uneingeschränkt und/oder nicht fristgerecht ihren Vertragspartnern und/oder Gläubigern gegenüber erfüllen kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Schlüsselpersonen Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions-­ und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zinszahlungen an die Anleger reduzieren.
Risiken der Vermögensanlagen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 21 -­ Vertrieb der Vermögensanlagen Der Kapitalzufluss der Emittentin ist von der Platzierung der Vermögensanlagen abhängig. Es besteht das Risiko, dass im Falle einer niedrigen Platzierung nicht genügend Kapital für die geplanten Investi-­tionen generiert werden kann. In diesem Fall müssten die Vermögensanlagen der Anleger rückabge-­wickelt werden. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Kürzungsmöglichkeit Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Zeichnungen zu kürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichne-­te Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen zugeteilt wird und seine Vermögensanlage geringere als die bei der Zeichnung erwarteten Zinszahlungen aufweist. Vorzeitige Beendigung der Platzierung Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Vermögensanlagen vor der Zeichnung des Gesamtnennbetrags ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht erfolgen können und die Emittentin geringere bzw. keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Widerrufsrechte Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts (§ 355 BGB) durch Anleger besteht aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung von bereits eingezahlten Anlagebeträgen das Risiko, dass es zu er-­heblichen Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt, so dass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. In einem solchen Fall könnten die Ergebnisse der Emittentin erheblich von der Prognose abweichen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die An-­leger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfä-­hig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Interessenkonflikte – Hinweise auf besondere Umstände Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personel-­ler Art. Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend, dass der Geschäftsführer, Herr Wolfgang Laufer, gleichzeitig Alleingesellschafter der Emittentin ist. Darüber hinaus ist Herr Laufer Inhaber des Einzel-­unternehmens „Laufer Finanz“, das unter anderem mit der Vertrieb der Vermögensanlagen beauftragt wird. Ferner ist Herr Wolfgang Laufer Geschäftsführer und Alleingesellschafter der ‚DWW Deutsches Wirtschaftswerk GmbH. Die Gesellschaft wird unter anderem mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen beauftragt. Herr Wolfgang Laufer ist zudem Vostandsvorsitzender der BestCom Breitband eG, Dortmund. Die Emittentin behält sich vor, Investionen in diese Gesellschaft vorzunehmen. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unter-­schiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen.
Risiken der Vermögensanlagen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 22 -­ Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emitten-­tin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen/ggf. Bonuszinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlagen, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehal-­tes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio für den Anleger zur Folge. Rangstellung Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins-­/Bonuszins und Rückzahlungs-­ansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen An-­sprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprü-­che (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubi-­ger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn al-­le ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachran-­gigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zah-­lungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio zur Folge. Mitwirkungs-­ und Vermögensrechte Die Vermögensanlagen begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emit-­tentin. Sie gewähren keine Teilnahme-­, Mitwirkungs-­ und Stimmrechte in der Gesellschafterversamm-­lung oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin, so dass der Anleger Geschäftsführungsmaß-­nahmen nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht das Risiko, dass von dem Gesellschafter der Emit-­tentin Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Emittentin (Gesellschaftsvertrag) zu, so dass eine Änderung des Gesellschaftsvertra-­ges, insbesondere eine etwaige Neuausrichtung bei der Geschäftstätigkeit, nicht der Zustimmung der Anleger bedarf. In diesem Fall könnte die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin erheblich von den Prognosen abweichen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalver-­lust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Eine Kündigung der Vermögensanlagen ist erstmalig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit möglich. Dabei kann der Anleger die nach-­rangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite Divisio“ zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und die nachrangige Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren kündigen. Es besteht das Risiko, dass der An-­leger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Ferner besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität verfügt. Dies kann zum Totalverlust des Anlagebe-­trags führen.
Risiken der Vermögensanlagen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 23 -­ Handelbarkeit Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit der angebotenen Vermögensanlagen sind stark ein-­geschränkt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Vermögensanlagen so-­wie die Vermögensanlagen selbst sind mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin durch Abtretung und nur ab Anlagebeträgen von EUR 1.000 möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen organisierten Markt, an dem die angebotenen Vermögensanla-­gen der Emittentin gehandelt werden. Eine Veräußerung der Vermögensanlagen ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin bzw. der Anbiete-­rin möglich. Dabei besteht das Risiko, dass eine Veräußerung nicht oder nur mit erheblichen Verzöge-­rungen und/oder nur unter dem ursprünglichen Anlagebetrag möglich ist und der Anleger einen teil-­weisen Verlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio erleidet. Im Falle, dass sich kein Käufer findet, besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Kündi-­gungsmöglichkeit die Emittentin nicht über die entsprechende Liquidität verfügt. Dies kann zum Total-­verlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Verwässerung Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit den angebote-­nen nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Anleger steht. Ein Bezugsrecht besteht in die-­sem Fall für die Anleger nicht. Für den Anleger besteht das Risiko, dass die Höhe der Zinszahlungen an die Anleger durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen sowie dass er an vorrangigen Kapitalien oder Kapitalanlagen mit günstigeren Konditionen nicht partizipieren kann. Steuern Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanz-­behörden und -­gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Gesetz Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz-­ und Ver-­ordnungsgeber auf Bundes-­ und/oder Landes-­ bis hin zur Kommunalebene die Markt-­ und Wettbe-­werbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auf Grund derarti-­ger gesetzgeberischer Maßnahmen die Emittentin zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Ein-­stellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Prognosen Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobach-­tungen und Erwartungen der Anbieterin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschät-­zungen der Anbieterin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich als unzutreffend erweisen. Dies kann zu gerin-­geren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen.
Risiken der Vermögensanlagen Prognose-­ und anlagegefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 24 -­ Keine Einlagensicherung und keine staatliche Kontrolle Nachrangige Namensschuldverschreibungen unterliegen keiner Einlagensicherung. Im Falle einer ne-­gativen Geschäftsentwicklung und/oder Insolvenz der Emittentin besteht das Risiko, dass die vertrag-­lich vereinbarten Zins-­ und Rückzahlungsansprüche der Anleger aus den nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen nicht bedient werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Nachrangige Namensschuldverschreibungen unterliegen des Weiteren keiner laufenden staatlichen Kontrolle. Insoweit überwacht keine staatliche Behörde die Geschäftstätigkeit und Mittelverwendung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und Mittel-­verwendung geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die An-­leger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Aufsichtsrecht Es besteht das Risiko, dass die Vertrags-­ oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlage-­setzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlagen anordnen kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Quellenangaben Sofern in diesem Prospekt Angaben von Dritten verwendet wurden, wurden diese entsprechend kenntlich gemacht. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Anbieterin ist nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese von dritter Seite übernommenen Angaben zum Teil oder in Gänze unrichtig, unvollständig oder auch in dem hier gebrauchten Zusammenhang irreführend sind. Eine solche Un-­richtigkeit könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Emittentin auswirken. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags zzgl. Agio führen. Rating Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für die Emittentin weder ein Rating zur Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit noch ein Emissionsrating in Bezug auf die angebotenen Vermögensanlagen durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Vermögensanlagen ist ausschließlich anhand dieses Prospekts und sonstiger öffentlich zugänglicher Informationen über die Emittentin möglich. Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen und die Sachkunde des einzelnen Anlegers nicht aus-­reichen, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die vom Anleger gezeichnete Vermögensanlagen geringere Rückflüsse als erwartet aufweisen. Beratung Eine Anlageentscheidung sollte nicht alleine aufgrund der Ausführungen des vorliegenden Verkaufs-­prospektes getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des individuellen Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Sollte ein Anleger auf eine entsprechende qualifizierte Bera-­tung verzichten, besteht das Risiko, dass seine eigene Sachkunde zur Einschätzung der angebotenen Vermögensanlagen nicht ausreicht, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle An-­lageentscheidung zu treffen. In einem solchen Fall könnte die gezeichnete Vermögensanlagen gerin-­gere Rückflüsse als vom Anleger erwartet aufweisen.
Risiken der Vermögensanlagen Anlegergefährdende Risiken _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 25 -­ Anlegergefährdende Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust des Anlagebe-­trags des Anlegers zzgl. Agio führen können, sondern darüber hinaus auch zu einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers. Fremdfinanzierung Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Vermögensanlagen ganz oder teilweise durch Fremdmittel (z. B. Bankdarlehen) zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlagen. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen aus den Vermögensanlagen bzw. dem Totalverlust seines Anlagebetrags zzgl. Agio verpflichtet, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzie-­rung aus seinem sonstigen Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Pri-­vatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen. Steuern und Gesetz Trotz des Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vermögensanlagen von künftigen Steuer-­, Gesellschafts-­ oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulier-­ten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Vermögensanlagen besteuert werden, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlustes des Anlagebetrags zzgl. Agio durch den Anleger zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen. Abschließender Risikohinweis In dem Kapitel „Risiken der Vermögensanlagen“ werden nach Kenntnis der Anbieterin alle zum Zeit-­punkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit den Vermögensanlagen vollständig dargestellt.
Geschäftstätigkeit der Autark Capital Care GmbH Geschäftstätigkeit _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 26 -­ Geschäftstätigkeit der Autark Capital Care GmbH Geschäftstätigkeit Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind die Verwaltung eigenen Vermögens und die Be-­teiligung an Unternehmen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung werden die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Finanzanlagen nach vorher festgelegten In-­vestitionsgrundsätzen (siehe Kapitel „Anlageobjekte“ Seite 27 bis Seite 28) investiert. Die Emittentin investiert im weltweiten Börsenhandel in alle möglichen (am Markt angebotenen) Wertpapiere und de-­ren Derivate (Futures und Optionen). Daneben beteiligt sich die Emittentin an Unternehmen, Immobilien-­ und Infrastrukturprojekten. Hierzu hat die Emittentin ebenfall Investitionskriterien festgelegt (siehe Kapitel „Anlageobjekte“ Seite 28 bis 29). Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2016 der Emittentin Die Emittentin hat mit Gründung ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Der bisherige Geschäftsgang war geprägt von der Konzeption der Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben sowie der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlagen. Mit Vertrag vom 16. Januar 2016 hat die Emittentin an die Autark Vertrieb und Beteiligung GmbH mit Sitz in Hannover 250 Genussrechte im Nennbetrag von je EUR 1.000 (Gesamtnennbetrag EUR 250.000) begeben. Das Genussrechtskapital unterliegt einer Zweckbindung. Die Mittel dürfen durch die Emittentin nur für folgende Zwecke verwendet werden: • Aufbau und damit aller verbundenen Kosten für die Gründung der Emittentin;; • Bestreiten aller Kosten, die mit dem regelmäßigen Betrieb der Unternehmung verbunden ist;; • Entwicklung bis hin zur Genehmigung von Finanzanlagenprodukten bis zur Marktreife;; • Finanzierung aller Marketing-­, Schulungs-­ und Werbekosten zur Markteinführung und –pflege;; • Aufbau und Betreuung einer Vertreibsstruktur für den Absatz der unternehmenseigenen Fi-­nanzanlageprodukte;; • alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unternehmung stehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausge-­schlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Aus der Platzierung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen wird bei der Emittentin ein Mit-­telzufluss aus dieser Emission in Höhe von Euro 40.680.000 im laufenden Geschäftsjahr 2016 erfol-­gent (PROGNOSE). Ebenfalls im Geschäftsjahr 2016 plant die Emittentin Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbeson-­dere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, in Höhe von EUR 39.626.000 (PROGNOSE). Die hierzu eingesetzten Mittel stammen aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen. Aus diesen Investitionen resultieren prognostizierte Erträge aus Finanzanlagen von ca. EUR 1.754.000. Auf die nachrangigen Namensschuldverschreibungen sind Zinsen in Höhe von ca. EUR 814.000 zu zahlen.
Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlagen _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 27 -­ Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie der Vermögensanlagen Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlagen für • Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie • Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infra-­strukturprojekte sowie • zur Bildung einer Liquiditätsreserve zu nutzen. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Zum Zeitpunkt der Pros-­pektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte noch nicht fest. Jedoch bestehen hinsichtlich der zu-­künftigen Investitionen bestimmte Parameter, die das Mitglied der Geschäftsführung bei seinen Ent-­scheidungen zu berücksichtigen hat. Eine Darstellung der Investitionsgrundsätze erfolgt im folgenden Abschnitt „Anlageobjekte“ von Seite 27 bis Seite 29. Anlageziel der Vermögensanlagen ist der langfristige Wertzuwachs des Gesellschaftsvermögens un-­ter Inanspruchnahme des Kapitalmarktes sowie die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere Im-­mobilien-­ und Infrastrukturprojekten. Durch den Aufbau eines breiten Portfolios an Wertpapieren und anderen Finanzanlagen sowie Unternehmensbeteiligung ist die Erzielung von langfristen Erträgen be-­absichtigt. Die Anlagepolitik der Vermögensanlagen sieht den Aufbau eines Portfolios an Wertpapieren und de-­ren Derivaten (Futures und Optionen) vor. Dahingehend ist eine breite Diversifikation vorgesehen. So kann von den positiven Bewegungen der unterschiedlichen Märkte profitiert werden. Ferner sieht die Anlagepolitik die Beteiligung an zuvor auf Rentabilität geprüften kleinen und mittelständischen Unter-­nehmen sowie Immobilien und Infrastrukturprojekten vor. Hierbei wird das Mitglied der Geschäftsfüh-­rung insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Liquidität der In-­vestitionen und der sonstigen Mittelverwendung beachten. Im Rahmen der Anlagepolitik der Vermö-­gensanlagen sind die im Kapitel „Anlageobjekte“ auf Seite 27 bis Seite 29 dargestellten Investitions-­grundsätze einzuhalten. Die Anlagestrategie der Vermögensanlagen besteht darin, durch Einhaltung der Anlagepolitik und der Investitionskriterien bezüglich der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Anlageobjekten ein Portfolio an Wertpapieren, Derivaten sowie Unternehmensbeteiligungen aufzu-­bauen, das geeignet ist, das Anlageziel der Vermögensanlagen zu fördern. Anlageobjekte Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-­Pool. Jedoch bestehen hinsichtlich der zukünftigen Investitionen bestimmte Parame-­ter, die das Mitglied der Geschäftsführung bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen hat. Investitionsgrundsätze Die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel werden nach dem Grundsatz der Risikostreuung in die nachfolgend beschriebenen Anlageklassen investiert. Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate Die Emittentin investiert im weltweiten Börsen-­, OTC-­ und Brokerhandel in alle möglichen (am Markt angebotenen) Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen). Die Investitionsstrategie wird vorrangig mit Hilfe von Trendfolgemethoden, Indikatoren und Mustern aus der Chartanalyse und unter Zuhilfenahme von Fundamentaldaten, erarbeitet und umgesetzt. Bei der Trendfolge handelt es sich um eine Methode, bei der aus den vergangenen Kursen eines Papie-­res die zukünftige Entwicklung dieses Wertpapieres prognostiziert wird. Die Chartanalyse untersucht Kurvenverläufe und Verlaufsformationen von Charts (graphische Darstellung der historischen Kurs-­
Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Anlageobjekte _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 28 -­ entwicklung eines Wertpapiers), um daraus Aussagen über die zukünftige Kursentwicklung eines Wertpapiers zu gewinnen. Beim Optionshandel können zusätzlich die Volatilitäten der Optionspreise für die Eröffnung und Schließung von Positionen analysiert werden. Die Volatilität ist ein Schwan-­kungsbereich, während eines bestimmten Zeitraums, von Wertpapierkursen. Sie ist eine mathemati-­sche Größe (Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Durch Portfolio-­ oder Einzelpositionsabsicherungen sollen weitere Strategien verfolgt werden, um Gewinne zu erzielen und/oder abzusichern. Zur Sicherung bereits erreichter Gewinne wird der Trader/Händler immer einen Stopp-­Loss setzen, der einen systemgesteuerten Verkauf auslöst. Mit einer Stop-­Loss-­Order wird ein Kurs unterhalb der aktuellen Notierung bestimmt, bei dem ein Verkaufsauftrag für das Wertpapier ausgelöst werden soll. So können bereits erzielte Gewinne gesichert und Verluste begrenzt werden. Realisierte Gewinne werden nicht wieder angelegt, sondern gesondert gebucht, um zusätzlich Sicherheitspolster aufzu-­bauen. Unternehmensbeteiligungen Die Emittentin wird eine Auswahl unter den sich ihr anbietenden bzw. angebotenen Unternehmen tref-­fen, an denen sie sich beteiligen will. Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen wird der Ge-­schäftsführer insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Liquidi-­tät der Investitionen und der sonstigen Mittelverwendung beachten. Vor jeder Investitionsentscheidung werden die Unternehmen analysiert, indem die wirtschaftliche Si-­tuation des Unternehmens (Finanzkraft und Kapitalisierung), das Geschäftsmodell und die Plausibilität der Unternehmenskonzepte geprüft werden sowie eine Standort-­ und Marktanalyse und Analyse der Wettbewerbssituation durchgeführt wird. Dabei wird sich die Geschäftsführung der Emittentin der Un-­terstützung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Finanzberatern bedienen. Die Beteiligungsun-­ternehmen müssen nach der Analyse der Emittentin Wachstumsperspektiven aufweisen und eine möglichst geringe Ausfallwahrscheinlichkeit besitzen. Die Emittentin beabsichtigt, Investitionen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen vorzunehmen. Nach dem Konzept der Emittentin werden nicht nur Beteiligungen an gewerblichen, sondern auch an vermögensverwaltenden Unternehmen erfolgen. Fokussiert werden kleine und mittelständische Unternehmen mit Ausrichtung auf die Realsierung von Immobilien-­ oder Infrastrukturprojekten. Dabei stellt die Emittentin nicht auf eine bestimmte Rechts-­form oder Unternehmensgröße der Beteiligungsunternehmen (Zielunternehmen) ab. Ziel der Emittentin ist es, ihr Kapital den Unternehmen für Investitionen in deren operatives Geschäft zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug an deren wirtschaftlichem Erfolg sowie dem Unterneh-­menswachstum der Zielunternehmen durch laufende Erträge teilzunehmen. Nach den Planungen sollen die jeweiligen Beteiligungen eine Renditeaussicht von mindestens 11,5 % aufweisen. Immobilienprojekte Die Emittentin kann indirekt (über Gesellschaften/Finanzprodukte) in pfandrechtlich besicherte oder direkt in grundbuchrechtlich besicherte Immobilien investieren. Die Mischung zwischen Immobilien und Immobilienwertpapieren bietet die Möglichkeit, auch kurzfristig benötigte Liquidität darzustellen. Der Schwerpunkt in der Zielauswahl liegt auf wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzten Immobilien mit überdurchschnittlicher Ertragserwartung. So soll eine nachhaltige Diversifikation des Anlagekapi-­tals erzielt werden. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die langfristige Tragfähigkeit der Immobilie, die aufgrund einer de-­mographischen Analyse des Standortes bestimmt wird. Ferner ist der Wert der Immobilie mittels eines Verkehrswertgutachtens, das nicht älter als drei Jahre sein soll, oder mittels Ertragswertverfahren zu bestimmen.
Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Realisierungsgrad _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 29 -­ Infrastrukturprojekte Die Emittentin investiert u.a. in Infrastrukturprojekte in Deutschland. Infrastrukturprojekte bieten die Möglichkeit, als langfristiges Engagement eine überdurchschnittliche Rendite zu erwirtschaften. Die Emittentin wird sich an Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform, beteiligen, die Infrastruktur-­projekte in Deutschland errichten und betreiben. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten zur nach-­haltigen Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Regionen. Die flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Hochleistungsnetzen sind wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäfti-­gung und steigenden Wohlstand. Ein wirklich nachhaltiger Ausbau kann langfristig nur über Glasfaser erfolgen. Bei Investitionen in Breitbandnetze mindert die hohe Anzahl von Kundenverträgen mit klei-­nen regelmäßigen monatlichen Beträgen Zahlungsausfälle. Durch die Kombination von Eigen-­ und Fremdkapital zu günstigen Konditionen mit Fördermitteln zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken, können Investitionen in den Ausbau von Breitbandnetzen langfristig sehr attraktive Renditen mit ausschüttenden Konzeptionen erzielen. Als Exit-­Szenarien stehen je nach Art der Beteiligung im Einzelfall der Verkauf der Unternehmensan-­teile, ein Rückkauf der Beteiligung sowie der Verkauf einzelner Netze oder ganzer Zielunternehmen an einen Wettbewerber offen Realisierungsgrad Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung konkrete Anlageobjekte nicht feststehen, können keine Aussagen zu Verträgen, Beschreibungen zu konkreten Anlageobjekten, Art und Höhe der Investitio-­nen etc. getroffen werden.
Die Emittentin prüft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mögliche Anla-­geobjekte gemäß ihren Investitionsgrundsätzen hinsichtlich der Aufnahme ins Portfolio. Konkrete In-­vestitionen werden erst mit dem Zufluss aus der Emission der mit diesem Prospekt angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen erfolgen. Finanzierungs-­ und Investitionsplan der Emittentin Die nachfolgende Übersicht stellt in Bezug auf die geplanten Investitionen die Herkunft der einzuset-­zenden Mittel sowie deren Einsatz in Verbindung mit den Emissionskosten dar. Bei der Darstellung des Investitions-­ und Finanzierungsplans handelt es sich um eine Prognose, die für den Investitionszeitraum aufgestellt wurden. Die Planung beruht im Wesentlichen auf dem plan-­gemäßen Zufluss des Kapitals aus den Vermögensanlagen. Finanzierungsplan (PROGNOSE)absolut in TEuroin %1. Kapital Namensschuldverschreibungen40.68090,04%2. Agio2.4705,47%3. Erträge aus Finanzanlagen1.7543,88%4. Stammkapital250,06%5. Fremdkapital2500,55%Finanzierungsmittel insgesamt45.179100,00%Investitionsplan (PROGNOSE)absolut in TEuro in % desGesamtaufwandesin % des Emissionsvolumens inklusive Agio6. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten39.62687,71%91,83%7. Emissionskosten4.3889,71%10,17%8. Sonstige Aufwendungen9652,14%2,24%9. Liquiditätsreserve2000,44%0,46%Gesamtaufwand45.179100,00%104,70%
Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Finanzierungs-­ und Investitionsplan der Emittentin _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 30 -­ Erläuterung des Finanzierungs-­ und Investitionsplans Finanzierungsplan 1. Kapital Namensschuldverschreibung/5. Fremdkapital In der Position „Kapital Namensschuldverschreibung“ wird das Kapital ausgewiesen, das der Emitten-­tin prognosegemäß aus der Emission der angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen zufließt. Es handelt sich um Fremdkapital. Der Gesamtbetrag der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen beläuft sich auf EUR 50.000.000. Der Finanzierungs-­ und Investitionsplan ist für den In-­vestitionszeitraum aufgestellt. Aufgrund der angebotenen Ratenzahlung im Rahmen der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ wird der Emittentin ein Teil des angebotenen Ge-­samtbetrags der Vermögensanlagen sukzessiv zufließen, so dass im Rahmen des Finanzierungs-­ und Investitionsplans lediglich der prognositizierte Zufluss aus Einmaleinlagen in Höhe von EUR 40.680.000 berücksichtigt worden ist. Der vom Anleger gewählte Anlagebetrag wird auf dem Zeichnungsschein gewählt. Der Mindestanla-­gebetrag beträgt bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRen-­dite plus“ EUR 1.000. Daneben haben die Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Anlagebetrags zu leisten. Die Einzahlungen erfolgen im Wege einer Einmalzahlung. Bei der nachrangigen Namens-­schuldverschreibung „ProRendite Divisio“ beträgt der Mindestanlagebetrag monatlich EUR 50. Die Einzahlung erfolgt durch Ratenzahlung, wobei die Anzahl der Raten auf dem Zeichnungsschein ge-­wählt wird. Die Mindestanzahl der monatlichen Raten muss 24 Monatsraten betragen. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 7,5 % des Anlagebetrags sowie eine Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des Anlagebetrags zu leisten. Bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ ist die Emittentin verpflichtet, während der Laufzeit Zinsen zu zahlen. Bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ ist die Emittentin zu endfälligen Zinszahlungen, d. h. Zahlung der Zinsen am Ende der jeweiligen aufzeit, verpflichtet. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschreibungen und beträgt zwischen 4,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des ersten bis zum Ende des zweiten Beteiligungsjahres und 6,0 % des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des achten Beteili-­gungsjahres bis zum Ende der Laufzeit . Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich nach Ablauf eines Zinslaufes grundsätzlich am dritten Bankarbeitstag. Im Rahmen der nachrangigen Namensschuldver-­schreibung „ProRendite Divisio“ erfolgt eine endfällige Zinszahlung, also am Ende der Laufzeit. Die Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschreibungen beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag, an welchem der Anlagebetrag nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin gut geschrieben worden ist) und endet im Falle der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ durch Kündigung und im Falle der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite Divisio“ entweder durch Kündigung oder durch Zeitablauf nach 15 Jahren. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit be-­trägt bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite Divisio“ zwei Jahre und bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ fünf Jahre ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Wirksamwerden der Kündigung bzw. bei Zeitablauf ist die Emittentin zur Rückzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen verpflichtet. Die Rück-­zahlung erfolgt grundsätzlich am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung bzw. nach Zeitablauf. Darüber hinaus hat die Emittentin mit Vertrag vom 16. Januar 2016 Fremdkapital in Form der Ausga-­be von Genussrechten an die Autark Vertrieb-­ und Beteiligung GmbH in Höhe von EUR 250.000 auf-­genommen. Dies ist in der Position „Fremdkapital“ ausgewiesen.. Es dient der Zwischenfinanzierung der Geschäftstätigkeit der Emittentin. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und endet dem-­entsprechend am 15. Januar 2026. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Rückzahlung der Genussrechte fällig. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Auf das Genussrechtskapital ist seitens der Emittentin aus dem handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Jahresüberschuss der Emittentin eine Verzinsung von 5 % p. a. zu leisten (Gewinnbeteiligung). Kann diese Gewinnbeteiligung nicht ausgezahlt werden, bleibt der Anspruch in den Folgejahren bestehen. Die Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussrechte. Die Autark Vertrieb-­ und Beteiligung GmbH nimmt an einem handelsrecht-­lichen Jahresfehlbetrag in Form einer Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche bis maximal zum Gesamtnennbetrag teil. Die Zahlung der Gewinnbeteiligung ist mit der Beschlussfassung der Emitten-­tin über den Bilanzgewinn, spätestens am 30. Juni des Folgejahres, fällig. Die Genussrechte gewäh-­
Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Finanzierungs-­ und Investitionsplan der Emittentin _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 31 -­ ren keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Mitwirkungs-­ und Stimmrechte in der Gesellschaf-­terversammlung. Die Autark Vertrieb-­ und Beteiligung GmbH ist jedoch zu 25 % an einem etwaigen Liquidationserlös der Emittentin beteiligt. Sämtliche Ansprüche aus den Genussrechten treten gegen-­über Ansprüchen sämtlicher Gläubiger der Emittentin in der Weise im Rang zurück, dass sie im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Emittentin erst nach diesen, aber vor den Ansprüchen des Gesell-­schafters der Emittentin zu befriedigen sind. Neben dem Kapital aus den angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen sowie dem Genussrechtskapital wird die Emittentin kein weiteres Fremdkapital über Bankdarlehen für Investitio-­nen nutzen. Eine Endfinanzierung über Fremdkapital liegt nicht vor. Eine zukünftige End-­ bzw. weitere Zwischenfinanzierung über Fremdkapital ist nicht geplant und auch nicht verbindlich zugesagt. Die Prognosen sehen für den Investitionszeitraum insgesamt die Aufnahme von Fremdkapital in Form von nachrangigen Namensschuldverschreibungen in Höhe von voraussichtlich EUR 40.680.000 sowie in Form des Genussrechtskapitals in Höhe von EUR 250.000 vor, was einer angestrebten Fremdkapi-­talquote von 90,59 % entspricht. Durch die Aufnahme von Fremdkapital zur Realisierung einer Investi-­tion kann ein sogenannter (positiver) Hebeleffekt entstehen. Dieser tritt ein, wenn die auf das Fremd-­kapital zu zahlenden Zinsen geringer ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Ein Hebeleffekt bewirkt höhere Rückflüsse in Prozent bezogen auf das Eigenkapital, als diese ohne den Einsatz von Fremdkapital zu erzielen wären. Höhere Rückflüsse können zu höheren Ausschüttungen an die Anleger führen. Ein negativer Hebeleffekt tritt dann ein, wenn die auf das Fremdkapital zu zahlenden Zinsen höher ausfallen, als die aus der Investition erwarteten Rückflüsse. Dies könnte zu einer Minderung der Aus-­zahlungen an die Anleger führen. 2. Agio Diese Position enthält das bei der Ausgabe der nachrangigen Namensschuldverschreibungen verein-­nahmte Agio zur Deckung der Provisionen sowie sonstigen Emissionskosten. Bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ wird ein Agio von 5 % des Er-­werbspreises und bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ wird ein Agio von 7,5 % des Erwerbspreises erhoben. Es wurde ein Mittelwert angesetzt. 3. Erträge aus Finanzanlagen In den Erträgen aus Finanzanlagen werden die Einnahmen der Emittentin aus den geplanten Investiti-­onen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Un-­ternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesen, die ebenfalls für die geplanten Investitionen genutzt werden. 4. Stammkapital Ausgewiesen ist das Stammkapital der Emittentin. Es handelt sich um Eigenkapital. Das Stammkapital wurde in voller Höhe eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Weiteres Eigenkapital soll nach den Planungen nicht für Investitionen genutzt werden. Investitionsplan 5. Aufwand für dem Erwerb der Anlageobjekte einschließlich Nebenkosten In dieser Position werden die geplanten Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, ausgewiesen. Bei einem geplanten Zufluss aus den Vermögensanlagen in Höhe von EUR 40.680.000 belaufen sich die Anschaffungs-­ und Anschaffungsnebenkosten dieser Investiti-­onen auf EUR 39.626.000. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen konkrete Anlageobjekte der Emittentin noch nicht fest. Es handelt sich um einen Blind-­Pool. Ebenso steht seitens der Emittentin nicht fest, in welche Höhe in einzelne Anlageobjekte investiert werden soll.
Investitionsvorhaben der Autark Capital Care GmbH Finanzierungs-­ und Investitionsplan der Emittentin _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 32 -­ 6. Emissionskosten Für die Konzeption der Vermögensanlagen, die Erstellung und den Druck des Verkaufsprospektes nebst Begleitmaterial, Werbung zur Vertriebs und Anlegergewinnung sowie Provisionen für Finanzver-­triebe fallen Kosten in Höhe von ca. EUR 4.388.000 an. 7. Sonstige Aufwendungen Enthalten sind die sonstigen Aufwendungen der Emittentin für Miete, IT-­Kosten, Telefon, Reisekosten, Spesen, KfZ etc. 8. Liquiditätsreserve Ausgewiesen ist die von der Emittentin geplante Liquiditätsreserve.
Steuerliche Grundlagen Allgemeiner Hinweis _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 33 -­ Steuerliche Grundlagen Allgemeiner Hinweis Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagen. Grundlage der Ausführungen in diesem Abschnitt sowie im gesamten Pros-­pekt ist das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (25. Mai 2016) geltende nationale Steuerrecht (ge-­setzliche Regelungen, veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, aktuelle Rechtsprechung der Finanz-­gerichte) der Bundesrepublik Deutschland. Zur Darstellung der steuerlichen Konzeption werden steu-­erliche Fachausdrücke verwendet, die nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmen müssen. Sollte der Anleger nicht mit der Verwendung dieser Fachausdrücke vertraut sein, sollten zum Verständnis des Textes entsprechend qualifizierte Berater (z. B. Steuerberater) in Anspruch genom-­men werden. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natür-­liche Anleger, die bei der Emittentin eine nachrangige Namensschuldverschreibungen als Anleger zeichnen und die Vermögensanlagen im Privatvermögen halten. Zählt die Vermögensanlagen dage-­gen zum Betriebsvermögen des Anlegers ergeben sich abweichende steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem Abschnitt nicht dargestellt werden. Ebenfalls werden keine Aussagen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahmen-­ und Ausga-­bengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. In Zweifelsfragen – insbesondere im Hinblick auf die persönliche Steuersituation – sollte in jedem Fall der eigene Steuerberater zu Rate gezogen werden. Einkommensteuer Einkunftsart Durch die Einzahlung des Anlagebetrags überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger während bzw. am Ende der Laufzeit ein Entgelt, die Zinsen, zu. Die Einnahmen (Zinszahlungen) rechnen daher steuerlich zu den Einkünf-­ten aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen damit der Einkommensteuer. Abgeltungsteuer Die Zinsen sowie ggf. Bonuszinsen des Anlegers werden von der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) er-­fasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Einkünfte aus Ka-­pitalvermögen. Der Abgeltungsteuersatz beträgt dabei einheitlich 25 % zuzüglich des Solidaritätszu-­schlags von 5,5 % und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoein-­nahmen anzuwenden. Bei den angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen wird ein Steuerabzug von der Emittentin nicht vorgenommen. An den Anleger kommt der gesamte Zinsbetrag zur Auszahlung. Die Zinsen sowie ggf. die Bonuszinsen hat der Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung erfolgt die Besteuerung der Zinseinnahmen grundsätzlich mit dem Ab-­geltungsteuersatz. Steuerpflichtige mit einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz als dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % haben jedoch die Möglichkeit, eine Veranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen (§ 32d Abs. 6 EStG). Auf Antrag des Anlegers können die Erträge aus Zinsen auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft bei der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Anwen-­dung der allgemeinen Regel zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führt.
Steuerliche Grundlagen Sonstige Steuern _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 34 -­ Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Hält der Anleger die nachrangige Namensschuldverschreibungen im Privatvermögen, unterliegt der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer seit dem 01. Januar 2009 als Einkunft aus Kapi-­talvermögen ebenfalls der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG). Zur Höhe der Abgeltungsteuer sowie zum Verfahren des Steuerabzugs wird auf die obigen Erläuterungen verwiesen. Eine Verrech-­nung von Verlusten mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten sowie ein Verlustrücktrag (Verlustab-­zug nach § 10d EStG) sind ausgeschlossen. Verluste können jedoch grundsätzlich mit allen Gewin-­nen aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Sparer-­Pauschbetrag Die Einnahmen (Zinsen, ggf. Bonuszinsen bzw. Veräußerungsgewinne, die der Abgeltungsteuer un-­terliegen) bleiben steuerfrei, soweit sie zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Anlegers den Sparer-­Pauschbetrag in Höhe von jährlich EUR 801,-­ (EUR 1.602,-­ bei zusammen veranlagten Ehe-­leuten) nicht übersteigen (§ 20 Abs. 9 EStG). Tatsächlich angefallene Werbungskosten, selbst wenn sie den Sparer-­Pauschbetrag übersteigen, können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Steuern Der Erwerb der nachrangigen Namensschuldverschreibungen durch Erbfall oder Schenkung unterliegt der Erbschaft-­ und Schenkungsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser zur Zeit seines To-­des bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entste-­hung der Steuer ein Inländer im Sinne des Erbschaftsteuer-­ und Schenkungsteuergesetz (§ 2 ErbStG) ist. Familienangehörige und Verwandte können Freibeträge in Anspruch nehmen und damit ggf. eine Be-­steuerung vermeiden. Die Höhe der möglichen Freibeträge sowie der anwendbare Steuersatz be-­stimmen sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber. Der Erwerb und die Veräußerung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Ebenso ist der Abzug einer eventuell anfallenden Vorsteuer grundsätzlich ausgeschlossen. Anleger sollten sich auf jeden Fall durch einen Steuerberater beraten lassen.
Rechtliche Grundlagen Die Emittentin – Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 35 -­ Rechtliche Grundlagen Die Emittentin – Autark Capital Care GmbH Firma, Sitz, Geschäftsanschrift Die Firma des emittierenden Unternehmens lautet Autark Capital Care GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Dortmund (Geschäftsanschrift: Im Defdahl 10b, 44141 Dortmund). Gründung, Rechtsform, Rechtsordnung, Dauer Die Autark Capital Care GmbH wurde am 27. November 2015 mit Vertragsschluss errichtet. Sie ist mit Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter der Nr. HRB 28047 am 03. Feb-­ruar 2016 gegründet worden. Die Rechtsform der Emittentin ist die Gesellschaft mit beschränkter
Haf-­‐tung
nach
deutschem
Recht.
Die
Autark Capital Care GmbH unterliegt
der
deutschen
Rechtsordnung. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Gründungsgesellschafter/Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-­pektaufstellung Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist Herr Wolfgang Laufer. Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat eine Einlage in Höhe von EUR 25.000 (Gesamtbetrag) insgesamt ge-­zeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um GmbH-­Anteile der Emittentin. Der Grün-­dungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist unter der Geschäftsanschrift Im Defdahl 10b, 44141 Dortmund, geschäftsansässig. Unternehmensgegenstand der Emittentin Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Personen-­ und Kapitalgesellschaften im eige-­nen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere auch die Übernahme der Stellung eines persön-­lich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte, die Verwaltung eigenen Ver-­mögens auf eigene Rechnung, ferner das Erbringen aller Dienstleistung hinsichtlich der Konzeption und Verwaltung von Kapitalanlagen jeder Art mit Ausnahmen von Geschäften, die der Genehmigung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Gesetz über das Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sowie der Erwerb, Handel, Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen sich an ihnen be-­teiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. Geschäftsjahr, Bekanntmachungen Das Geschäftsjahr der Autark Capital Care GmbH ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen der Emittentin, die die Gesellschafter betreffen, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen Die Emittentin – Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 36 -­ Kapitalausstattung Stammkapital Die Höhe des gezeichneten Kapitals beträgt EUR 25.000,-­ und ist eingeteilt in 25.000 GmbH-­Anteile zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 1. Das Stammkapital wurde in voller Höhe zur freien Verfü-­gung der Geschäftsführung eingezahlt. Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Genussrechte Mit Vertrag vom 16. Januar 2016 hat die Emittentin an die Autark Vertrieb und Beteiligung GmbH mit Sitz in Hannover 250 Genussrechte im Nennbetrag von je EUR 1.000 (Gesamtnennbetrag EUR 250.000) begeben (dies entspricht auch dem Platzierungsvolumen). Der Platzierungszeitraum betrug einen Tag. Das Genussrechtskapital unterliegt einer Zweckbindung. Die Mittel dürfen durch die Emit-­tentin nur für folgende Zwecke verwendet werden: • Aufbau und damit aller verbundenen Kosten für die Gründung der Emittentin;; • Bestreiten aller Kosten, die mit dem regelmäßigen Betrieb der Unternehmung verbunden ist;; • Entwicklung bis hin zur Genehmigung von Finanzanlagenprodukten bis zur Marktreife;; • Finanzierung aller Marketing-­, Schulungs-­ und Werbekosten zur Markteinführung und –pflege;; • Aufbau und Betreuung einer Vertreibsstruktur für den Absatz der unternehmenseigenen Fi-­nanzanlageprodukte;; • alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unternehmung stehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und endet dementsprechend am 15. Januar 2026. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Rückzahlung der Genussrechte fällig. Das Recht zur ordentlichen Kün-­digung ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Auf das Genussrechtskapital ist seitens der Emittentin aus dem handelsrechtlich ausschüttungsfähi-­gen Jahresüberschuss der Emittentin eine Verzinsung von 5 % p. a. zu leisten (Gewinnbeteiligung). Kann diese Gewinnbeteiligung nicht ausgezahlt werden, bleibt der Anspruch in den Folgejahren be-­stehen. Die Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussrechte. Die Au-­tark Vertrieb-­ und Beteiligung GmbH nimmt an einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag in Form ei-­ner Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche bis maximal zum Gesamtnennbetrag teil. Die Zah-­lung der Gewinnbeteiligung ist mit der Beschlussfassung der Emittentin über den Bilanzgewinn, spä-­testens am 30. Juni des Folgejahres, fällig. Die Genussrechte gewähren keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Mitwirkungs-­ und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Die Autark Ver-­trieb-­ und Beteiligung GmbH ist jedoch zu 25 % an einem etwaigen Liquidationserlös der Emittentin beteiligt. Sämtliche Ansprüche aus den Genussrechten treten gegenüber Ansprüchen sämtlicher Gläubiger der Emittentin in der Weise im Rang zurück, dass sie im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Emittentin erst nach diesen, aber vor den Ansprüches der Gesellschafters der Emittentin zu be-­friedigen sind. Darüber hinaus wurden in Bezug auf die Emittentin bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Wertpapiere oder weitere Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagenge-­setzes ausgegeben. Geschäftsführung Der Geschäftsführer nimmt die Geschäftsführung wahr und hat unter eigener Verantwortung die Ge-­sellschaft zu leiten und sie gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Insbesondere entschei-­det der Geschäftsführer über alle Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs, allgemeine Fra-­gen der Refinanzierung und der Festsetzungen der Bedingungen für das Aktiv-­, Passiv-­ und Dienst-­leistungsgeschäft sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz. Gemäß des Gesellschaftsvertrages hat die Emittentin einen oder mehrere Geschäftsführer. Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist Herr Wolfgang Laufer. Er ist alleinvertretungsberech-­tigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rechtliche Grundlagen Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 37 -­ Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung sind die Gesellschafter mit einem ihrem Beteiligungsverhältnis zum Stammkapital der Emittentin entsprechenden Stimmrecht vertreten. Die Gesellschafterversammlung fasst Beschlüsse im Hinblick auf die gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Grundlagen der GmbH, insbesondere über Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder der Kapitalherabsetzung und über die Verwendung des Bilanzgewinns. Prüfungspflicht gemäß § 25 Vermögensanlagengesetz Gemäß § 25 VermAnlG sind zukünftige Jahresabschlüsse und der Lagebericht durch einen Ab-­schlussprüfer prüfen zu lassen, wobei diese mit einem Bestätigungsvermerk oder einem Vermerk über die Versagung der Bestätigung zu versehen sind. Mitteltransferkontrolle Die Emittentin wird zum Zwecke der Transparenz und Kontrolle der Vermögensanlagen durch einen Wirtschaftsprüfer einen nachträglichen Mitteltransferbericht erstellen lassen. Der nachträgliche Mittel-­transferbericht gibt Aufschluss über die Herkunft der im Unternehmen investierten Gelder und deren Verwendung. Dabei steht bei der Prüfung des Mitteltransfers nicht nur – wie bei der obligatorischen Jahresabschlussprüfung – die ordnungsgemäße Verbuchung und Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn-­ und Verlustrechnung im Mittelpunkt, sondern insbesondere auch die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Rahmen des satzungsmäßigen Unternehmensgegen-­standes sowie im Sinne der Angaben in diesem Prospekt. Der Mitteltransferbericht kann da es sich um einen nachträglichen Bericht handelt keinen unmittelbar durchsetzbarer Einfluss auf die Verwen-­dung der Mittel im Rahmen des satzungsmäßigen Einsatzes bieten, sondern entfaltet seine Wirkung nur mittelbar durch Schaffung der notwendigen Transparenz. Die Mitteltransferkontrolle wird durch adprofi GmbH, Auf der Reihe 2, D-­45884 Gelsenkirchen erfol-­gen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch kein dahingehender Vertrag vor. Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Ge-­sellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Bei den von den Anlegern erworbenen Vermögensanlagen handelt es sich um nachrangige Namens-­schuldverschreibungen. Die Anleger erwerben keine GmbH-­Anteile und werden somit nicht Gesell-­schafter der Emittentin. Aufgrund dessen haben sie ganz andere Rechte und Pflichten als der Gesell-­schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Rechte und Pflichten der zukünfti-­gen Anleger werden in dem folgenden Abschnitt „Hauptmerkmale der nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen zukünftiger Anleger (Rechte und Pflichten)“ und die Rechte und Pflichten des Ge-­sellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden in dem Abschnitt „Haupt-­merkmale der GmbH-­Anteile des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung (Rechte und Pflichten)“ dargestellt. Hauptmerkmale der nachrangigen Namensschuldverschreibungen zukünftiger An-­leger (Rechte und Pflichten) • Anspruch auf halbjährliche Zinszahlungen bei den nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ (§ 3 der Bedingungen der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen);; • Anspruch auf endfällige Zinszahlungen bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ (§ 3 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen). Der Anleger wählt die Form der Zinszahlung auf dem Zeichnungsschein;; • Anspruch auf Zahlung von Bonuszinsen nach Ablauf von drei Jahren bzw. sechs Jahren ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung
Rechtliche Grundlagen Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 38 -­ auf dem Konto der Emittentin) bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendi-­te plus“ (§ 3 Abs. 3 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen);; • Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendi-­te“ und „ProRendite Divisio“ (§ 9 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen);; • Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ (§ 9 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen);; • Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 10 der Bedingungen der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen);; • Rückzahlungsanspruch (§ 5 Abs. 1 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen);; • Recht auf Übertragung (§ 7 Abs. 3 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen);; • Eintragung in ein Register, welches bei und von der Emittentin geführt wird (§ 2 Abs. 5 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen);; • Recht zur Einberufung und Teilnahme an der Gläubigerversammlung (§ 12 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen);; • Erbringung des gezeichneten Anlagebetrags als Einmalzahlung zzgl. Agio in Höhe von 5 % des Anlagebetrags bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ ;; • Erbringung des gezeichneten Anlagebetrags in monatlichen Raten zzgl. Agio in Höhe von 7,5 % des Anlagebetrags sowie einer Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des Anlagebe-­trags bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ ;; • Mitteilungspflicht über Änderung der Stammdaten (§ 2 Abs. 5 der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen);; • Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, soweit die Emittentin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist (jeweils § 8 Abs. 2 der Bedingungen der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen);; • Pflicht zur Tragung der mit der Übertragung der Namensschuldverschreibungen verbundenen Kosten (§ 5 Abs. 3 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen). Hauptmerkmale der GmbH-­Anteile des Gesellschafters der Emittentin zum Zeit-­punkt der Prospektaufstellung (Rechte und Pflichten) • Erbringung der Stammeinlage;; • Informations-­ und Kontrollrecht;; • Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung;; • Recht auf Ergebnisbeteiligung;; • Recht auf Zahlung von Abfindungsguthaben bei Ausscheiden, welches höher als die erbrach-­te Stammeinlage sein kann;; • Recht zur Übertragung der GmbH-­Anteile;;
Rechtliche Grundlagen Hauptmerkmale der Anteile/Abweichende Rechte und Pflichten des Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 39 -­ • Bestellung/Abberufung des/der Mitglieds/er der Geschäftsführung oder Prokuristen;; • Feststellung des Jahresabschlusses und Bestimmung über die Verwendung des Ergebnisses;; • Änderung des Gesellschaftsvertrages;; • Erhöhung des Stammkapitals;; • Auflösung der Gesellschaft;; Ehemalige Gesellschafter der Emittentin existieren nicht.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 40 -­ Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen Art der angebotenen Vermögensanlagen Mit diesem Verkaufsprospekt werden Vermögensanlagen in Form von auf den Namen des Anlegers lautenden nachrangigen Schuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ zum Erwerb angeboten. Die Unterschiede der ange-­botenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen können der nachfolgenden Tabelle entnom-­men werden: ProRendite ProRendite plus ProRendite Divisio Einzahlung Einmalzahlung Einmalzahlung Ratenzahlung Erwerbspreis Entspricht dem gewähl-­ten Anlagebetrag. Der Mindestanlagebetrag beträgt EUR 1.000 (1 Stück). Entspricht dem gewähl-­ten Anlagebetrag. Der Mindestanlagebetrag beträgt EUR 1.000 (1 Stück). Entspricht dem gewähl-­ten Anlagebetrag. Der Mindestanlagebetrag beträgt monatlich EUR 50. Die Anzahl der mo-­natlichen Raten wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein ge-­wählt. Agio 5 % des Erwerbsprei-­ses 5 % des Erwerbsprei-­ses 7,5 % des Erwerbsprei-­ses Eröffnungszahlung Keine. Keine. 7,5 % des Erwerbsprei-­ses Laufzeit Unbestimmt. Unbestimmt. 15 Jahre Kündigung Erstmals zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Bege-­bungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des An-­lagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin). Erstmals zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab dem jeweiligen Begebungs-­zeitpunkt (Tag der Gut-­schrift des Anlagebe-­trags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin). Erstmals zum Ablauf einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Bege-­bungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des An-­lagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin). Zinszahlungen Halbjährliche Zinszah-­lungen. Halbjährliche Zinszah-­lungen. Endfällige Zinszahlung, d.h. am Ende der Lauf-­zeit.. Bonuszinsen Keine. Bei einer Beteiligung des Anlegers von drei Jahren erhält er am Ende des dritten Betei-­ligungsjahres 0,75 % des valutierten Anlage-­betrags. Bei einer Beteiligung des Anlegers von sechs Jahren erhält er am Ende des sechsten Beteiligungsjahres 1,5 % des valutierten Anla-­gebetrags. Keine.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 41 -­ Die nachrangigen Namensschuldverschreibungen gewähren das Recht auf Rückzahlung des jeweili-­gen Anlagebetrags am Ende der Laufzeit sowie auf eine feste Verzinsung des Anlagebetrags. Es handelt sich um nachrangige Namensschuldverschreibungen, wenn die Anleger im Falle einer Insol-­venz oder Liquidation der Emittentin nachrangig befriedigt werden, d. h. erst nachdem die Forderun-­gen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. Sie können das eingesetzte Kapital nur dann zurückverlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröff-­nungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. § 7 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen). Es handelt sich um Gläubigerrechte, die in den sog. Bedingungen der nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen geregelt sind. Gesellschaftliche Mitwirkungsrechte wie Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung gewähren die nachrangigen Namensschuldverschreibungen nicht. Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt EUR 50.000.000. Der Gesamtbetrag ist eingeteilt in 50.000 nachrangige Namens-­Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000. Die Emittentin ist berechtigt, den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensan-­lagen um EUR 25.000.000 auf EUR 75.000.000 zu erhöhen. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag in 75.000 nachrangige Namens-­Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000 eingeteilt. Bei einem Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen von EUR 50.000.000 werden maximal 50.000 nachrangige Namensschuldverschreibungen begeben. Bei einem Gesamtbe-­trag der angebotenen Vermögensanlagen von EUR 75.000.000 werden maximal 75.000 nachrangige Namensschuldverschreibungen begeben. Der Gesamtbetrag ist nicht auf die einzelnen nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ aufgeteilt. Rechtliche Grundlagen des Angebotes Die Rechte und Pflichten der Anleger gegenüber der Emittentin ergeben sich aus den auf den Seiten 69 bis 75 dieses Prospektes abgedruckten Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschrei-­bungen, in denen Einzelheiten wie die Höhe der Zinsen, die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bonuszinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit, Kündigung etc. geregelt sind sowie dem Schuldverschreibungsgesetz. Bei den angebotenen Vermögensanlagen handelt es sich nicht um Treuhandvermögen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes. Es wurde kein Treuhänder beauftragt und es existiert somit kein Treuhandvertrag. Erwerbspreis der angebotenen Vermögensanlagen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Mindestanlagebetrag be-­trägt eine Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag zu je EUR 1.000 (EUR 1.000) bei den nach-­rangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“. Höhere Beträge müssen restfrei durch 1.000 teilbar sein. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Er-­werbspreises zu leisten. Bei Erbringung des Mindestanlagebetrages beträgt der Erwerbspreis dem-­entsprechend EUR 1.000 zzgl. Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises. „ProRendite Divisio“ Bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ beträgt der Mindestanlage-­betrag monatlich mindestens EUR 50. Die Anzahl der Raten (Rateneinzahldauer) wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt. Die Mindestanzahl der monatlichen Raten muss 24 Monatsraten betragen. Es besteht keine maximale Begrenzung des Anlagebetrags. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises zu leisten.
Bei Erbringung des Mindestanlagebetrages beträgt der Erwerbspreis dementsprechend monatlich EUR 50. Ferner hat der Anleger ein Agio in Hö-­he von 7,5 % des Erwerbspreises sowie eine Eröffnungszahlung von 7,5 % des gezeichneten Anlage-­betrages zu leisten.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 42 -­ Begebungszeitpunkt Die Vermögensanlagen gelten am Tag der Gutschrift des (jeweiligen) Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin als begeben und sind ab diesem Zeitpunkt zinsberechtigt. Der Bege-­bungszeitpunkt stellt auch den Beginn der Laufzeit der Vermögensanlagen dar. Im Falle der nachran-­gigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ ist bei der Ermittlung des Begebungszeit-­punkts auf die erste Einzahlung abzustellen. Zinsrechte Zinssatz Die Vermögensanlagen beinhaltet grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines festen Zinssatzes über die gesamte Laufzeit. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Laufzeit der nachrangigen Na-­mensschuldverschreibungen und beträgt: • 4,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des ersten bis zum Ende des zweiten Beteiligungsjahres;; • 5,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des dritten bis zum Ende des vierten Beteiligungsjahres;; • 5,5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des fünften bis zum Ende des siebten Beteiligungsjahres;; • 6,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des achten Beteiligungsjahres bis zum Ende der Laufzeit . Zinslauf „ProRendite“ und „ProRendite plus“ Der erste Zinslauf der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt und endet grundsätzlich am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Jeder weitere Zinslauf beginnt grundsätzlich am ersten Kalendertag ei-­nes Kalenderhalbjahres und endet grundsätzlich am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalb-­jahres. Die Verzinsung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ endet zum Ablauf des letzten Zinslaufes. „ProRendite Divisio“ Im Rahmen der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ erfolgt eine endfäl-­lige Zinszahlung, also am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt und endet dann mit Ablauf der Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschreibung. Dabei werden die Zinsen wie folgt am Ende der Laufzeit berechnet: Zinsen = A * (1 + ZS)t -­ A wobei A dem eingezahlten Anlagebetrag, ZS dem jeweiligen Zinssatz und t der jeweiligen Laufzeit in Jahren entspricht. Die Zinsen werden für jede Einzahlung gesondert ermittelt und anschließend ad-­diert. Dabei ist die Laufzeit (t) beginnend mit der Einzahlung der individuellen Rate zu berechnen. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Beteiligungsjahres und damit des Zinssatzes hingegen ist auf die erste Einzahlung auf die nachrangigen Namensschuldverschreibungen abzustellen. So werden bei-­spielsweise Einzahlungen des Anleger im sechsten Beteiligungsjahr bereits von Beginn an mit 5,5% p.a. verzinst. Bonuszinsen Anleger der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ erhalten zusätzlich Bo-­nuszinsen. Am Ende des dritten Beteiligungsjahres wird der valutierte Anlagebetrag mit 0,75 % und am Ende des sechsten Beteiligungsjahres mit 1,5 % verzinst.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 43 -­ Zinstermin „ProRendite“ und „ProRendite plus“ Die Zahlung der Zinsen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ ist jeweils grundsätztlich nachträglich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufes an die im Register eingetragenen Anleger fällig („grundsätzlicher Fälligkeitstag“). „ProRendite Divisio“ Die Zahlung der endfälligen Zinsen der nachrangigen Namensschudverschreibung „ProRendite Divi-­sio“ ist mit der Rückzahlung des Anlagebetrags an die im Register eingetragenen Anleger zur Zah-­lung fällig. Rückzahlungsanspruch Der Anleger hat gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des Anlagebe-­trags. Die Rückzahlung der Vermögensanlagen erfolgt am dritten Bankarbeitstag nach Kündigung bzw. Ablauf der Laufzeit („grundsätzlicher Fälligkeitstag“). Zahlungsvorbehalt Der Anspruch des Anlegers auf Zinszahlungen, ggf. Zahlungen von Bonuszinsen und Rückzahlung des Anlagebetrags entfällt allerdings, wenn bei der Emittentin durch Zahlung der Zinsen, Bonuszinsen oder eine Rückzahlung des Anlagebetrags ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. § 7 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen). Das Vorliegen der Vo-­raussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zinszahlung, Zahlung von Bonuszinsen oder Rückzahlung des valutierten An-­lagebetrags. Der Anspruch des Anlegers auf Zahlung der Zinsen, Bonuszinsen oder Rückzahlung des Anlagebetrags lebt wieder auf, wenn der Zahlungsvorbehalt nachträglich beseitigt wurde. Dabei ist re-­gelmäßig von der Emittentin das Bestehen des Zahlungsvorbehaltes zu prüfen. Rangstellung der Zahlungsansprüche Die Ansprüche aus den Vermögensanlagen begründen unmittelbare, nachrangige und nicht dinglich besicherte Forderungen gegen die Emittentin. Die Forderungen aus den Vermögensanlagen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Laufzeit, Kündigungsrechte Laufzeit, Ordentliche Kündigung Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite“ ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Bege-­bungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhal-­tung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRendite“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Min-­destlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ge-­kündigt werden. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite plus“ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Be-­gebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emitten-­tin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahre unter Ein-­haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRendite plus“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite plus“ jeweils zum Ablauf eines weiteren
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 44 -­ Jahres zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ beträgt maximal 15 Jahre. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet entweder durch Zeitablauf oder durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Kalender-­jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Kündigung aus wichtigem Grund Jeder Anleger ist berechtigt, seine Vermögensanlagen unverzüglich zu kündigen und deren Rückzah-­lung zum Anlagebetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelau-­fenen Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn • die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem betreffenden Fäl-­ligkeitstermin zahlt, es sei denn, dass durch die Ansprüche auf Zins-­ und/oder Rückzahlung bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt wird, oder • die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt wird oder durch die Emittentin bean-­tragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder • die Emittentin eine wesentliche Verpflichtung, Bedingung oder Vereinbarung hinsichtlich der nachrangigen Namensschuldverschreibungen nicht erfüllt oder beachtet (im Folgenden auch „Pflichtverletzung“) und die Nichterfüllung oder Nichtbeachtung länger als 90 Tage andauert, nachdem die Emittentin hierüber von dem Anleger, welchen die Pflichtverletzung betrifft, eine Benachrichtigung erhalten hat, durch welche die Emittentin vom Anleger aufgefordert wird, die Verpflichtung, Bedingung oder Vereinbarung zu erfüllen oder zu beachten, oder • die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesell-­schaftsrechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zu-­sammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Emittentin im Zusammenhang mit dieser nachrangigen Namensschuldverschreibungen eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. Form der Kündigung Die Kündigung durch Anleger hat per eingeschriebenen Brief gegenüber der Emittentin zu erfolgen. Die Kündigung der Emittentin erfolgt durch Bekanntmachung mittels Brief. Zahlstelle für Auszahlungen an den Anleger Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführt, ist die Autark Capital Care GmbH (Geschäftsanschrift: Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund) in eigener Durchführung. Die Emit-­tentin ist berechtigt, weitere Zahlstellen zu benennen und die Benennung einzelner Zahlstellen zu wi-­derrufen. Weitere Zahlstellen oder Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger aus-­führen, wurden nicht eingerichtet.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 45 -­ Übertragbarkeit der Vermögensanlagen Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus den Vermögensanlagen sowie die Ver-­mögensanlagen selbst sind mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin durch Abtretung ab Anlagebe-­trägen von EUR 1.000 und im Übrigen einem Vielfachen von EUR 1.000 möglich. Übertragungen der Vermögensanlagen sind der Emittentin von dem bisherigen Anleger innerhalb von drei Werktagen schriftlich anzuzeigen. Die Emittentin trägt daraufhin den neuen Anleger in das Register ein. Der An-­leger kann die Eintragung der Übertragung der Vermögensanlagen nicht während eines Zeitraums von 15 Tagen, der an dem Fälligkeitstag für eine Zahlung auf Kapital oder Zinsen endet, verlangen. Die Kosten der Übertragung der Rechte aus der Vermögensanlagen trägt der Anleger. Im Falle des Todes des Inhabers der Vermögensanlagen treten die Erben an dessen Stelle. Handelbarkeit der Vermögensanlagen Da der Anleger die Vermögensanlagen auf Dritte übertragen kann, ist sie auch handelbar. Derzeit gibt es keinen organisierten Markt, an dem die nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Emitten-­tin gehandelt werden. Eine Veräußerung ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder gegebenenfalls durch Vermittlung der Emittentin möglich. Ferner ist eine Übertragung nur ab An-­lagebeträgen von EUR 1.000 und im Übrigen einem Vielfachen von 1.000 sowie mit schriftlicher Zu-­stimmung durch die Emittentin möglich. Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen der Übertra-­gung sowie des Fehlens eines organisierten Marktes ist die Handelbarkeit stark eingeschränkt. Rückerwerb Die Emittentin ist berechtigt, eigene nachrangige Namenschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern. Gleiches gilt für etwaige Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Emittentin. Liquidationserlös Die Anleger haben keine Rechte an den Vermögensgegenständen und Rechten der Emittentin und sind auch nicht am Liquidationserlös der Emittentin beteiligt. Mitgliedschaftsrechte Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Geschäftsführung allein dem Geschäftsführer der Emittentin. Dem Anleger stehen keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-­, Mitwir-­kungs-­ und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung zu. Gläubigerversammlung Entsprechend den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes kann eine Gläubigerversamm-­lung einberufen werden. Bei der Gläubigerversammlung handelt es sich um eine Vertretung der Anle-­ger der jeweiligen Schuldverschreibungen gegenüber der Emittentin. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Gläubigerversammlung stellen sich wie folgt dar: In der Gläubigerversammlung sind die Anleger mit ihren Vermögensanlagen quotal zum Gesamtanla-­gebetrag der Schuldverschreibungen (EUR 50.000.000) entsprechenden Stimmrecht vertreten. Die Gläubigerversammlung fasst Beschlüsse insbesondere im Hinblick auf die Änderung der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen, wie z. B. Veränderung der Fälligkeit von Zinsen, Verringerung oder Ausschluss von Zinsen;; Veränderung der Fälligkeit oder der Höhe des Rückzah-­lungsanspruchs;; Nachrang der Forderungen aus der Schuldverschreibung im Insolvenzverfahren der Emittentin;; Verzicht auf Kündigungsrechte der Gläubiger oder der Schuldnerersetzung. In diesen Fäl-­len ist zur Beschlussfassung eine Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte erforderlich (im Folgenden auch „qualifizierte Mehrheit“). An-­sonsten bedürfen Beschlüsse zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit. Die Gläubigerversamm-­lung wird entweder von der Emittentin oder von einem gemeinsamen Vertreter der Anleger einberu-­fen. Insbesondere ist die Gläubigerversammlung einzuberufen, wenn Anleger, deren Teilschuldver-­
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 46 -­ schreibungen insgesamt 5 % der ausstehenden Schuldverschreibung erreichen, die Einberufung mit der Begründung verlangen, sie wollten einen gemeinsamen Vertreter bestellen bzw. abberufen, über das Entfallen der Wirkung der außerordentlichen Kündigung der Schuldverschreibung beschließen oder sie hätten ein sonstiges besonderes Interesse an der Einberufung. Die Einberufung der Gläubi-­gerversammlung wird im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Die Gläubiger-­versammlung findet am Sitz der Emittentin statt. Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die vorherige Anmeldung der im Register eingetragenen Anleger erforderlich. Jeder Anleger kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Gläubigversammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden Anleger wertmäßig mindestens die Hälfte des Schuldverschreibungskapitals vertreten. Ist dies nicht der Fall, kann der Vorsitzende der Versammlung eine zweite Versammlung einberufen, die dann als beschlussfähig gilt. Für Beschlüsse, die jedoch die qualifizierte Mehrheit erfordern, müs-­sen die anwesenden Anleger mindestens 25 % des Schuldverschreibungskapitals ausmachen. Mitwirkungspflicht Um einen reibungslosen Ablauf der Vermögensanlagen zu gewährleisten, sind die Anleger verpflich-­tet, Änderungen des Namens (z. B. infolge einer Heirat), der Anschrift oder anderer für die Verwaltung der Vermögensanlagen relevanter Daten (wie z. B. Kontoverbindung) der Emittentin unverzüglich an-­zuzeigen. Die Emittentin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Anlegerregister eingetrage-­nen Anleger zu leisten. Erwerbsvoraussetzungen Zeichnungsschein Für den Erwerb der nachrangigen Namensschuldverschreibungen ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und von dem Anleger eigenhändig unterschriebenen Zeichnungsscheins Voraussetzung. Die Zeichnung der Vermögensanlagen durch den Anleger wird mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Autark Capital Care GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, wirksam. Die Annahme durch den Geschäftsführer der Emittentin setzt einen vollständigen und richtig ausge-­füllten Zeichnungsschein voraus, insbesondere muss der Anleger angeben, wie hoch sein Anlagebe-­trag bei der Emittentin sein soll, d. h. wie viele nachrangige Namens-­Teilschuldverschreibungen der Anleger erwerben will, welche der angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen er wählt. Auf dem Zeichnungsschein bestätigt der Anleger u. a., dass er den Verkaufsprospekt inkl. der Infor-­mationen für den Verbraucher mit der Widerrufsbelehrung einschließlich etwaiger Nachträge, die Vermögensanlagen-­Informationsblätter sowie eine Durchschrift des Zeichnungsscheins erhalten hat. Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willens-­erklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die Autark Capital Care GmbH, Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund. Einzahlungen, Zahlungsweise Einmalzahlung Die Überweisung des Erwerbspreises sowie des Agios in Höhe von 5 % des Erwerbspreises bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ erfolgt auf das Konto der Autark Capital Care GmbH bei der Volksbank Wolfenbüttel Salzgitter, IBAN: DE 89 2709 2555 5811 7075 01, BIC: GENODEF 1 WFV. Im Verwendungsbereich hat der Anleger Name und Vorname sowie „nachrangige Namensschuldverschreibung „ProRendite“ oder „ProRendite plus“ anzugeben. Der Erwerbspreis sowie das Agio sind 14 Tage nach der Zeichnung zur Zahlung auf das genannte Konto fällig. Die Anleger erhalten über den Eingang der Zahlungen (Gutschrift auf dem Konto) eine Mitteilung von der Emittentin.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 47 -­ Ratenzahlung Hinsichtlich der monatlichen Einzahlung des Erwerbspreises bei der nachrangigen Namensschuldver-­schreibung „ProRendite Divisio“ hat der Anleger für die monatlichen Raten der Emittentin einen Dauerauftrag oder ein SEPA-­Lastschriftmandat zu erteilen. Im Rahmen der Zahlung der ersten Rate hat der Anleger auch die Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises sowie das Agio in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises zu leisten. Die Zahlung der Monatsrate ist jeweils am ersten Ka-­lendertag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig. Sonderzahlungen sind zulässig. Anlegerkreise Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Die Vermögensanlagen zielen auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Steueridentifikationsnummer, die über rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundkenntnisse verfügen, als auch auf Unternehmen und sonstige Personenvereinigungen (Stiftun-­gen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Anleger sollte an einer langfristigen Anlage in Wertpapiere und andere Finanzanlagen, Unter-­nehmensbeteiligungen, Beteiligungen an Immobilien und Infrastrukturprojekten interessiert sein. Die Entwicklung der Vermögensanlagen wird maßgeblich durch die allgemeine wirtschaftliche Entwick-­lung, die Marktentwicklungen, den Erfolg der jeweiligen Investitionen sowie durch Entscheidungen der Emittentin beeinflusst. Der Anleger sollte wirtschaftlich in der Lage sein, Verluste, die sich aus den Vermögensanlagen erge-­ben können, zu tragen. Es wird empfohlen, individuellen fachlichen Rat, durch eine unabhängige Beratung, einzuholen. Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Emittentin betreffend die nachrangigen Namensschuldverschreibungen erfol-­gen in den gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger und im Übrigen schriftlich gegenüber den im Register angegebenen Anleger. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Für alle aus den Vermögensanlagen erwachsenden Rechtsstreitigkeiten ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Als Gerichtsstand wird – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Sitz der Gesellschaft vereinbart. Für den Fall, dass der Anleger nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls der Sitz der Gesellschaft als örtlich zuständiger Gerichtstand vereinbart. Änderungen der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen Die Emittentin ist nur in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen der nachrangigen Na-­mensschuldverschreibungen durch einseitige Willenserklärung zu ändern bzw. anzupassen: • Änderung der Fassung, wie z. B. Wortlaut und Reihenfolge;; • Änderungen, die für eine Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem or-­ganisierten Mark toder einem privatrechtlich organisierten Markt erforderlich sind, wie z. B. die Einteilung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen bezogen auf die Anzahl und den Nennbetrag der nachrangigen Namens-­Teilschuldverschreibungen;; • Änderung des Gesamtnennbetrages und der Einteilung der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen, sofern die Ermächtigung des § 2 Abs. 4 der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen in Anspruch genommen wird.
Rechtliche Grundlagen Die Vermögensanlagen (nachrangige Namensschuldverschreibungen) _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 48 -­ Die Änderung erfolgt in diesen Fällen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin und der Anleger. Änderungen der Bestimmungen der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen können durch Rechtsgeschäft nur durch einen gleichlautenden Ver-­trag mit sämtlichen Anlegern erfolgen. Änderungen der Bedingungen der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen sind ferner mit Zustimmung der Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbe-­schluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes möglich. Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen beginnt gemäß § 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Vermögensanlagen, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zu-­stimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Be-­schluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Prospekt und Nachträge Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der 25. Mai 2016. Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Vermögensanlagen neue Umstände oder wesentliche Unrich-­tigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt wer-­den, die für die Beurteilung der Emittentin oder die angebotenen Vermögensanlagen von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in ei-­nem Nachtrag zum Prospekt zu veröffentlichen. Veröffentlichungspflicht gemäß § 11a Vermögensanlagengesetz Die Emittentin der Vermögensanlagen ist nach Beendigung des öffentlichen Angebotes der Vermö-­gensanlagen verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf sie oder die von ihr emittierten Vermögensanla-­gen unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie ge-­eignet ist, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Anleger er-­heblich zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung entfällt mit vollständiger Tilgung der Vermögensanlagen. Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, die Vermögensanlagen-­Informationsblätter, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, die Vermögensanlagen-­Informationsblätter sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahl-­stelle Autark Capital Care GmbH, Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund, bereitgehalten. Weitere Zahl-­stellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, die Vermögensanlagen-­Informationsblätter, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet.
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 49 -­ Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Weder die Emittentin noch eine andere Person übernehmen die Zahlung von Steuern für den Anleger. § 4 Satz 3 VermVerkProspV, § 12 Absatz 5 VermVerkProspV Bei den angebotenen Vermögensanlagen erfolgt keine Mittelverwendungskontrolle. Es wurde kein Mittelverwendungskontrolleur beauftragt und es existiert somit kein Mittelverwendungskontrollvertrag. § 5 Nr. 6 VermVerkProspV Die Emittentin hält derzeit keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Sie ist kein Konzernunter-­nehmen. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung nimmt als Gesellschafter mit seiner Einlage (GmbH-­Anteile) am Jahresüberschuss der Emittentin teil. Der Jahresüberschuss entspricht dabei den Einnahmen der Emittentin abzüglich der gesamten Kosten, einschließlich der Zinszahlungen an die Anleger. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Ergebnisbeteiligung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage getroffen werden. Ferner erhält der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-­pektaufstellung als Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin eine Vergütung in Höhe von insge-­samt EUR 180.000 jährlich. Zudem stehen ihm Vermittlungsprovisionen zu, wenn er in seiner Eigen-­schaft als Inhaber des Einzelunternehmens „Laufer Finanz“ oder als Geschäftsführer der DWW Deut-­sches Wirtschaftwerk GmbH nachrangige Namensschuldverschreibungen der Emittentin vermittelt. Die Höhe der Abschlussprovisionen entspricht dem Agio. Hinzu kommen jährliche Bestandsprovisio-­nen in Höhe von 3 % des vermittelten Anlagebetrages. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Vergütungen kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus stehen dem Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-­punkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbe-­züge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgel-­te, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt zu. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen des Gründungsgesellschafters und Gesell-­schafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten. Das Führungszeugnis ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 VermVerkProspV Bei dem Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektauf-­stellung handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor.
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 50 -­ § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6a VermVerkProspV Über das Vermögen des Gründungsgesellschafters und Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6b VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV Es wurde keine Erlaubnis des Gründungsgesellschafters und Gesellschafters der Emittentin zum Zeit-­punkt der Prospektaufstellung zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanz-­dienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. § 7 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist alleiniger Inhaber des Einzelunternehmens „Laufer Finanz“ und Alleingesellschafter (100 % der GmbH-­Anteile) der DWW Deutsches Wirtschaftswerk GmbH. Beide Gesellschaften sollen den Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen übernehmen. Darüber hinaus ist der Gründungsgesell-­schafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen be-­auftragt sind. § 7 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. § 7 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist als Genosse mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von EUR 5.000 an der BestCom Breit-­band eG beteiligt. Die Emittentin behält sich vor, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Die Best-­Com Breitband eG ist in die Realisierung von Infrastrukturprojekten eingebunden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht eine Beteiligung an der Best Com Breitband eG nicht fest. Darüber hinaus ist der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der An-­schaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. § 7 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. § 7 Absatz 3 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist als Inhaber für das Einzelunternehmen „Laufer Finanz“ und als Geschäftsführer der DWW Deutsches Wirtschaftswerk GmbH tätig. Beide Gesellschaften sollen den Vertrieb der emittierten Ver-­mögensanlagen übernehmen. Darüber hinaus ist der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 51 -­ Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt sind. Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prosepktaufstel-­lung ist als Vorsitzender des Vorstands für die BestCom Breitband eG tätig. Die Emittentin behält sich vor, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Die BestCom Breitband eG ist in die Realisierung von Infrastrukturprojekten eingebunden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht eine Beteiligung an der Best Com Breitband eG nicht fest. Darüber hinaus ist der Gründungsgesellschafter und Gesell-­schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht für Unternehmen tätig, die im Zu-­sammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin und Anbieterin nach § 271 des Handelsge-­setzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. § 7 Absatz 4 Nr. 1 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung ist als alleiniger Inhaber über sein Einzelunternehmen „Laufer Finanz“ mit dem Vertrieb der emit-­tierten Vermögensanlagen beauftragt. Darüber hinaus ist der Gründungsgesellschafter und Gesell-­schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertreib der emittierten Vermögensanlagen beauftragt. § 7 Absatz 4 Nr. 2 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung stellt der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung. Der Gründungsgesellschafter und Gesell-­schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vermittelt der Emittentin kein Fremdka-­pital. § 7 Absatz 4 Nr. 3 VermVerkProspV Der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-­lung erbringt keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstel-­lung der Anlageobjekte. § 8 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Abhängigkeiten der Emittentin von Paten-­ten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind. § 8 Absatz 1 Nr. 3 VermVerkProspV Es gibt keine Gerichts-­, Schieds-­ und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlagen haben können. § 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV Die Emittentin tätigt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine laufenden Investitionen.
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 52 -­ § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV Für die Realisierung der Anlagestrategie und Anlagepolitik sind die Nettoeinnahmen aus dieser Emis-­sion auf Ebene der Emittentin allein nicht ausreichend. Die Emittentin hat Genussrechtskapital in Hö-­he von EUR 250.000 aufgenommen. Genussrechtsinhaber ist die Autark Vertrieb-­ und Beteiligung GmbH. Hinsichtlich der Angaben zu Konditionen und Fälligkeiten wird auf die Darstellung im Kapitel „Rechtliche Grundlagen – Die Emittentin – Autark Capital Care GmbH -­ Kapitalausstattung“ auf Seite 36 verwiesen. § 9 Absatz 1 Satz 2 VermVerkProspV Änderungen der Anlagestrategie oder Anlagepolitik und der Einsatz von Derivaten und Terminge-­schäften sind nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag entspre-­chend zu ändern, wozu eine qualifizierte Mehrheit der Gesellschafter notwendig ist. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik. § 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht oder stand weder der Prospektverantwortlichen und An-­bieterin noch dem Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowie dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin das Eigentum an den Anlageobjekten oder an wesentlichen Teilen desselben zu. Diesen Personen steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. § 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belas-­tungen der Anlageobjekte. § 9 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Ver-­wendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, nicht gege-­ben. § 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich und liegen daher nicht vor. § 9 Absatz 2 Nr. 6 VermVerkProspV Die Emittentin hat noch keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon geschlossen. § 9 Absatz 2 Nr. 7 VermVerkProspV Es existieren keine Bewertungsgutachten. § 9 Absatz 2 Nr. 8 VermVerkProspV Die nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu nennende Personen, die Anbieterin und Prospektver-­antwortliche, der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-­pektaufstellung sowie das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin erbringen keine Lieferungen und Leistungen.
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 53 -­ § 10 Absatz 2 VermVerkProspV Die Emittentin ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht verpflichtet. § 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist Herr Wolfgang Laufer. Das Mitglied der Geschäftsfüh-­rung ist unter der Geschäftsanschrift Im Defdahl 10b, 44141 Dortmund geschäftsansässig. Einen Beirat bzw. Aufsichtsgremien hat die Emittentin nicht errichtet. § 12 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin stehen Gehälter in Höhe von EUR 180.000 insge-­samt jährlich zu. Zudem stehen ihm Vermittlungsprovisionen zu, wenn er in seiner Eigenschaft als In-­haber des Einzelunternehmens „Laufer Finanz“ oder als Geschäftsführer der DWW Deutsches Wirt-­schaftwerk GmbH nachrangige Namensschuldverschreibungen der Emittentin vermittelt. Die Höhe der Abschlussprovisionen entspricht dem Agio. Dabei beträgt das Agio bei den nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“: 5 % des Erwerbspreises und bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“: 7,5 % des Erwerbspreises. Unter der Voraussetzung, dass das gesamte Emissionsvolumen der angebotenen nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen durch das Einzelunternehmen „Laufer Finanz“ oder der DWW Deutsches Wirt-­schaftwerk GmbH platziert wird, fällt eine Vergütung in Form der Provisionen von insgesamt EUR 3.125.000 an. Hinzu kommen jährliche Bestandsprovisionen in Höhe von 3% des vermittelten Anlage-­betrages. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Vergütungen kann zum Zeitpunkt der Prospek-­taufstellung keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsfüh-­rung der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, ins-­besondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provi-­sionen und Nebenleistungen aller Art insgesamt zu. § 12 Absatz 1 Nr. 3 VermVerkProspV Es sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen des Mitglieds der Geschäftsführung der Emit-­tentin wegen einer Straftat nach den § § 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesen-­gesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung in einem Führungs-­zeugnis enthalten. Das Führungszeugnis ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. § 12 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV Bei dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin handelt es sich um einen deutschen Staatsan-­gehörigen. Ausländische Verurteilungen liegen nicht vor. § 12 Absatz 1 Nr. 5a VermVerkProspV Über das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. § 12 Absatz 1 Nr. 5b VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 54 -­ § 12 Absatz 1 Nr. 6 VermVerkProspV Es wurde keine Erlaubnis des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanz-­dienstleistungsaufsicht früher aufgehoben. § 12 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist als Inhaber für das Einzelunternehmen „Laufer Finanz“ und als Geschäftsführer der DWW Deutsches Wirtschaftswerk GmbH tätig. Beide Gesell-­schaften sollen den Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen übernehmen. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der an-­gebotenen Vermögensanlagen betraut sind. § 12 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. § 12 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist als Vorstandsvorsitzender BestCom Breitband eG tätig. Die Emittentin behält sich vor, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Die BestCom Breit-­band eG ist in die Realisierung von Infrastrukturprojekten eingebunden. Zum Zeitpunkt der Prospek-­taufstellung steht eine Beteiligung an der Best Com Breitband eG nicht fest. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leis-­tungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. § 12 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emitten-­tin und Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. § 12 Absatz 3 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist alleiniger Inhaber des Einzelunternehmens „Lau-­fer Finanz“ und Alleingesellschafter (100 % der GmbH-­Anteile) der DWW Deutsches Wirtschaftswerk GmbH. Beide Gesellschaften sollen den Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen übernehmen. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermö-­gensanlagen betraut sind. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital geben. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist als Genosse mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von EUR 5.000 an der BestCom Breitband eG beteiligt. Die Emittentin behält sich vor, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Die BestCom Breitband eG ist in die Realisierung von Infrastruktur-­projekten eingebunden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht eine Beteiligung an der Best Com Breitband eG nicht fest. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und Anbieterin nach § 271 des Handelsge-­setzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.
Weitere Angaben nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung -­ VermVerkProspV _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 55 -­ § 12 Absatz 4 Nr. 1 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist als alleiniger Inhaber über sein Einzelunterneh-­men „Laufer Finanz“ mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht mit dem Vertreib der emittierten Vermö-­gensanlagen beauftragt. § 12 Absatz 4 Nr. 2 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin stellt der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfü-­gung. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin vermittelt der Emittentin kein Fremdkapital. § 12 Absatz 4 Nr. 3 VermVerkProspV Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin erbringt keine Lieferungen oder Leistungen im Zu-­sammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. § 12 Absatz 6 VermVerkProspV Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die Autark Capital Care GmbH. Aufgrund der Personenidentität wird hinsichtlich der Angaben zu dem Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen gemäß § 12 Absatz 6 VermVerkProspV i.V.m. den Absätzen 1 bis 4 auf die obige Darstellung der Angaben zu dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Seite 53 bis Seite 55 verwiesen. Es gibt keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser Verordnung angabepflichti-­gen Personen fallen, die jedoch die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Ab-­gabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlagen wesentlich beeinflusst haben. § 14 VermVerkProspV Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische Per-­son oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.
Finanzteil Eröffnungsbilanz der Autark Capital Care GmbH zum 27. November 2015 _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 56 -­ Finanzteil Eröffnungsbilanz der Autark Capital Care GmbH zum 27. November 2015 AKTIVAPASSIVAEUREURA.UmlaufvermögenA.EigenkapitalI.Forderungen
und
sonstigeI.Gezeichnetes
Kapital25.000,00Vermögensgegenstände1.eingeforderte,
nochausstehende
Kapitaleinlagen25.000,0025.000,0025.000,00
Finanzteil Zwischenübersicht der Autark Capital Care GmbH zum 31. März 2016 _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 57 -­ Zwischenübersicht der Autark Capital Care GmbH zum 31. März 2016 Zwischen-­Bilanz zum 31. März 2016
Finanzteil Zwischenübersicht der Autark Capital Care GmbH zum 31. März 2016 _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 58 -­ Zwischen-­Gewinn-­ und Verlustrechnung vom 27. November 2015 bis zum 31. März 2016
Finanzteil Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 59 -­ Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capi-­tal Care GmbH Die nachfolgende Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragsplanung stellt die prognostizierte Entwicklung der Emittentin für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 dar. Die Vermögensplanung wird in Form einer Plan-­Bilanz abgebildet und zeigt die prognostizierte Entwicklung des Eigen-­ und des Fremdkapitals (Passi-­va) der Emittentin unter besonderer Berücksichtigung der Kapitalmarktemission sowie die hieraus ab-­geleitete Vermögenslage (Aktiva). Die Kalkulation der Entwicklung der Ertragslage wird in Form einer Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung abgebildet. Die geplante Finanzlage (Plan-­Liquiditätsentwicklung) der Emittentin wird im Rahmen einer Kapitalflussrechnung dargestellt. Die Zahlen basieren im We-­sentlichen auf Annahmen und Schätzungen und nur untergeordnet auf geschlossenen Verträgen. In-­soweit wird auf das Kapitel „Risiken der Vermögensanlagen“ und insbesondere den Abschnitt „Prog-­nosen“ (siehe Seite 23) verwiesen. Plan-­Bilanzen der Autark Capital Care GmbH (PROGNOSE) AKTIVA31.12.201631.12.201731.12.201831.12.2019TEuroTEuroTEuroTEuroA. AnlagevermögenFinanzanlagen39.62641.24542.48143.742Summe Anlagevermögen39.62641.24542.48143.742B. UmlaufvermögenKassenbestand, Bankguthaben200200200200 Summe Umlaufvermögen200200200200Bilanzsumme39.82641.44542.68143.942PASSIVA31.12.201631.12.201731.12.201831.12.2019TEuroTEuroTEuroTEuroA. Eigenkapital1. Gezeichnetes Kapital252525252. Gewinnvortrag0-­1.129658653. Jahresüberschuss-­1.1291.194800810Summe Eigenkapital-­1.104908901.700B. Rückstellungen0000C. Verbindlichkeiten1. Nachrangdarlehen40.68041.10541.54141.9922. Genussrechte250250250250Summe Verbindlichkeiten40.93041.35541.79142.242Bilanzsumme39.82641.44542.68143.942
Finanzteil Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 60 -­ Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Plan-­Bilanzen Aktiva Das Anlagevermögen beinhaltet plangemäß die ausgewiesenen Finanzanlagen. Hierbei handelt es sich um die Investitionen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligun-­gen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte. Das Umlaufvermögen weist den Bestand an liquiden Mitteln aus, die als Bankguthaben geführt wer-­den. Passiva Im Eigenkapital wurden das Stammkapital, das Genussrechtskapital und der prognostizierte Jahres-­überschuss der Emittentin ausgewiesen. Nach den Prognosen geht die Emittentin für das laufende Geschäftsjahr von einem Jahresfehlbetrag aus. Nach Planungen der Emittentin werden keine Rückstellungen für Steuern oder sonstige Rückstellun-­gen im laufenden sowie in den folgenden drei Geschäftsjahren gebildet. Unter den Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen das Kapital aus den nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen ausgewiesen, die mit diesem Prospekt angeboten werden. Nach den Prognosen der Emittentin wird der Gesamtnennbetrag der angebotenen Vermögensanlagen in Höhe von EUR 50.000.000 im laufenden sowie in den folgenden drei Geschäftsjahr nicht vollständig platziert werden. Es wird jedoch von einer Platzierung von ca. 84 % des Gesamtnennbetrages bis zum Jahr 2019 aus-­gegangen. Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnungen der Autark Capital Care GmbH (PROGNOSE) 01.01.2016-­31.12.201601.01.2017-­31.12.201701.01.2018-­31.12.201801.01.2019-­31.12.2019TEuroTEuroTEuroTEuro1.
sonstige
betriebliche
Erträge2.4700002.
Personalaufwand-­‐350-­‐350-­‐357-­‐3643.
sonstige
betriebliche
Aufwendungen-­‐4.190-­‐1.517-­‐1.521-­‐1.5324.
Erträge
aus
Finanzanlagen
1.7544.6964.7454.7955.
Zinsen
und
ähnliche
Aufwendungen-­‐814-­‐1.636-­‐2.067-­‐2.089Ergebnis
vor
Steuern-­‐1.1291.194801810 Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Diese Position enthält das bei der Ausgabe der nachrangigen Namensschuldverschreibungen verein-­nahmte Agio zur Deckung der Provisionen sowie sonstigen Emissionskosten. Bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ wird ein Agio von 5 % des Er-­werbspreises und bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ wird ein Agio von 7,5 % des Erwerbspreises erhoben. Es wurde ein Mittelwert angesetzt. Personalaufwand Ausgwiesen sind die Aufwendungen für das Personal der Emittentin ausgewiesen, u. a. die Vergütung für das Mitglied der Geschäftsführung.
Finanzteil Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 61 -­ Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Geschäftsjahr 2016 zu einem Großteil aus den Vertriebsprovisionen für die Platzierung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen. Ferner wurden sonstige Aufwendungen wie anteilige Beratungs-­ und Emissionskosten, die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zur Billigung des Prospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-­aufsicht sowie Kosten für Buchhaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen ausgewiesen. Die Höhe der Abschlussprovisionen entspricht dem Agio. Hinzu kommen in den folgenden Geschäftsjahren jähr-­liche Bestandsprovisionen in Höhe von 3 % des vermittelten Anlagebetrages. Erträge aus Finanzanlagen In den Erträgen aus Finanzanlagen werden die Einnahmen der Emittentin aus den geplanten Investiti-­onen in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Un-­ternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte, ausgewiesen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Auf die mit diesem Prospekt angebotenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen zahlt die Emittentin je nach Beteiligungsjahr Zinsen in Höhe 4,0 % p. a. bis 6,0 % p .a. des Anlagebetrags. Da-­neben erhalten Anleger der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ zusätzlich Bonuszinsen am Ende des dritten Beteiligungsjahres in Höhe von 0,75 % des valutierten Anlagebe-­trags und am Ende des sechsten Beteiligungsjahres in Höhe von 1,5 % des valutierten Anlagebe-­trags. Diese wurden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Ergebnis vor Steuern Ausgewiesen ist der Saldo aus den vorgenannten Positionen. Plan-­Liquiditätsrechnungen der Autark Capital Care GmbH (PROGNOSE) 01.01.2016-­31.12.201601.01.2017-­31.12.201701.01.2018-­31.12.201801.01.2019-­31.12.2019TEuroTEuroTEuroTEuroJahresüberschuss -­1.1291.194801810Cash-­Flow laufende Geschäftstätigkeit-­1.1291.194801810Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens0000Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens39.6261.6191.2371.261Cash-­Flow Investitionstätigkeit-­39.626-­1.619-­1.237-­1.261Einzahlungen nachrangige Namensschuldverschreibungen 40.680425436451Cash-­Flow Finanzierung40.680425436451Summe Cash-­Flow-­75000verfügbare liquide Mittel alt275200200200verfügbare liquide Mittel neu200200200200 Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Plan-­Liquiditätsrechnungen Jahresüberschuss/Cash-­Flow laufende Geschäftstätigkeit Ausgwiesen ist das in der Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung prognostizierte Ergebnis vor Steuern der Emittentin. Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens/Cash-­Flow Investitionstätigkeit Die Nettoeinnahmen aus der Emission werden in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Opti-­onen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Inf-­rastrukturprojekte, investiert. Der prognostizierte Investitionsbetrag wurde unter dieser Position aus-­gewiesen.
Finanzteil Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 62 -­ Einzahlungen nachrangige Namensschuldverschreibungen/Cash-­Flow Finanzierung Diese Position enthält die Einzahlungen auf die platzierten nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen. Die Einzahlungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ erfolgen durch Einmalzahlung und die der „ProRendite Divisio“ durch Ratenzah-­lung. Summe Cash-­Flow Ausgewiesen ist die Summe aus Cash-­Flow laufende Geschäftsätigkeit, Cash-­Flow Investitionstätig-­keit sowie Cash-­Flow Finanzierung. Verfügbare liquide Mittel alt Diese Position enthält den Liquiditätsbestand zum Anfang eines Geschäftsjahres. Verfügbare liquide Mittel neu Diese Position enthält den Liquiditätsbestand zum Ende eines Geschäftsjahres. Planzahlen der Autark Capital Care GmbH nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) – PROGNOSE Nach der VermVerkProspV sind spezifische Planzahlen zu den prognostizierten Investitionen, Umsät-­zen und Ergebnissen sowie der Produktion mindestens für das laufende Geschäftsjahr und für die fol-­genden drei Geschäftsjahre aufzunehmen. Diese Planzahlen werden in der nachfolgenden Übersicht für die Emittentin im Zeitraum 2016 bis 2019 dargestellt. Anschließend werden die wesentlichen An-­nahmen und Wirkungszusammenhänge näher erläutert. 2016201720182019TEuroTEuroTEuroTEuroUmsatz0000Investition40.680425436451Ergebnis-­1.129 1.194801810Produktion0000Planzahlen nach der VermVerkProspV (PROGNOSE) Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Planzahlen nach der Vermögensanlagen-­Verkaufsprospektverordnung Umsatz Umsatzerlöse werdeb seitens der Emittentin nicht erzielt. Die Emittentin plant Investitionen in Wertpa-­piere und deren Derivate (Futures und Optionen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, ins-­besondere an Immobilienprojekten sowie Infrastrukturprojekte. Dadurch erzielt sie Erträge aus Fi-­nanzanlagen (siehe Darstellung „Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung“ Seite 60). Investition Die Nettoeinnahmen aus der Emission werden in Wertpapiere und deren Derivate (Futures und Opti-­onen) sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienprojekten sowie Inf-­rastrukturprojekte, investiert. Der prognostizierte Investitionsbetrag wurde unter dieser Position aus-­gewiesen.
Finanzteil Voraussichtliche Vermögens-­, Finanz-­ und Ertragslage der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 63 -­ Ergebnis Ausgewiesen wurde das aus der Plan-­Gewinn-­ und Verlustrechnung entnommene prognostizierte Er-­gebnis vor Steuern der Emittentin. Produktion Die Emittentin unterhält keine eigene Produktion.
Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 64 -­ Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag § 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Autark Capital Care GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist Dortmund. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Personen-­ und Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere auch die Übernahme der Stellung ei-­nes persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaf-­ten sowie alle damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte, die Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung, ferner das Erbringen aller Dienstleistung hinsichtlich der Konzeption und Verwaltung von Kapitalanlagen jeder Art mit Ausnahmen von Geschäften, die der Genehmigung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Ge-­setz über das Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sowie der Erwerb, Handel, Verwaltung und Vermietung von Immobilien. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck un-­mittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. (3) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. § 3 Stammkapital, Stammeinlagen, Nachschüsse (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro (in Worten: Fünfundzwanzigtausend Euro). (2) Das Stammkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000 im Nennbetrag von jeweils 1 Euro. (3) Hiervon hat übernommen: 1. Herr Wolfgang Laufer, geb. 07.05.1962 in Dortmund, 25.000 Geschäftsanteile mit den lfd. Nr. 1 bis 25.000 gegen Bareinlage in Höhe der Nennbeträge. (4) Die Stammeinlagen sind in Geld zu erbringen und in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig.. (5) Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen die Einforde-­rung von Nachschüssen beschließen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Stammeinlagen voll eingezahlt sind. (6) Die Nachschüsse dürfen jedoch im Einzelfall 10% und insgesamt 100 % der Nennbeträge der Geschäftsanteile nicht übersteigen. § 4 Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesell-­schaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder einem Geschäftsführer gemeinschaft-­lich mit einem Prokuristen vertreten. (2) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. (3) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jeder oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 65 -­ (4) Die Geschäftsführer sind an diejenigen Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis ge-­bunden, die sich aus diesem Gesellschaftsvertrag oder aus einer von der Gesellschafterver-­sammlung erlassenen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung ergeben. § 5 Gesellschafterbeschlüsse (1) Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfas-­sung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter. (2) Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden: a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages b. die Auflösung der Gesellschaft. c. die Beschlüsse gemäß §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages. (3) Jeder Geschäftsanteil gewährt eine Stimme. (4) Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Die Gesellschafter erhalten Ab-­schriften. (5) Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb ei-­ner Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig. § 6 Gesellschafterversammlung (1) Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. (2) Die Gesellschafterversammlung wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer Ort bestimmt wird. (3) Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe ge-­gen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wo-­chen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen. (4) Ist die Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung al-­ler Gesellschafter gefasst werden. (5) Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Ge-­schäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im Übrigen ist die Gesell-­schafterversammlung einzuberufen, wenn es einem Geschäftsführer im Interesse der Gesell-­schaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. § 7 Geschäftsjahr und Jahresabschluss (1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Das erste Geschäftsjahr beginnt mit Eintragung und endet am 31.12. dieses Jahres. (3) Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäfts-­jahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jah-­resabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.
Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 66 -­ § 8 Gewinnverteilung (1) Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortra-­ges und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Be-­schluss nach Abs. (2) von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist. (2) Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Ge-­winnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäß Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben. (3) Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile. § 9 Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen (1) Die Abtretung eines Geschäftsanteiles oder von Teilen eines Geschäftsanteiles und jede ande-­re Verwendung darüber oder dessen Belastung (insbesondere Nießbrauchsbestellung, Ver-­pfändung oder Einräumung von Unterbeteiligungen) ist erstmalig nach Ablauf von 3 Jahren ab Beurkundung des Gesellschaftsvertrages möglich und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftli-­chen Zustimmung aller Gesellschafter. (2) Im Falle einer beabsichtigten Abtretung ist der betreffende Geschäftsanteil zunächst den Mitge-­sellschaftern anzudienen. Diesen steht im Verhältnis ihrer Beteiligung ein Vorerwerbsrecht zu. Macht ein Gesellschafter davon nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung Gebrauch, geht dieses Vorerwerbsrecht -­ wiederum anteilig -­ auf die verbleibenden Gesellschafter und schließlich auf die Gesellschaft über. (3) Die im Falle der Ausübung des Vorerwerbsrechtes zu zahlende Vergütung bemisst sich nach den Regelungen des § 13. (4) Bei Teilung von Geschäftsanteilen müssen die neu gebildeten Geschäftsanteile durch Euro 1,-­ teilbar sein. § 10 Einziehung von Geschäftsanteilen (1) Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann durch Gesellschafterbeschluss, der mit mindes-­tens 75% der abgegebenen Stimmen zu fassen ist, eingezogen werden, wenn a. in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt, b. über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und nicht innerhalb von drei Monaten seit Eröffnung -­ ausgenommen mangels Masse -­ eingestellt wird;; der Eröff-­nung des Insolvenzverfahrens steht die Nichteröffnung mangels Masse gleich;; c. in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht innerhalb von drei Monaten abgewandt wird, d. ein Geschäftsanteil im Wege der Zwangsvollstreckung oder in der Insolvenz eines Gesell-­schafters an einen Dritten gelangt ist. (2) Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht;; seine Stimmen zählen nicht mit. (3) Die übrigen Gesellschafter können durch Beschluss gemäß Abs. 1 verlangen, dass statt der Einziehung der Geschäftsanteil auf die Gesellschaft einen oder mehrere Gesellschafter oder ei-­nen oder mehrere Dritte(n) gegen Übernahme der Abfindungslast durch den Erwerber übertra-­gen wird. (4) Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus den Regelungen des § 12.
Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 67 -­ § 11 Erbfolge (1) Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder den an-­derweitig durch Verfügung von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt. (2) Mehrere Rechtsnachfolger haben ihre Rechte und Pflichten der Gesellschaft gegenüber durch einen gemeinschaftlichen Vertreter oder durch einen Testamentsvollstrecker erfüllen zu lassen, der ihre Rechte nur einheitlich wahrnehmen kann. Solange die Benennung des Bevollmächtig-­ten nicht erfolgt ist, ruhen die betreffenden Gesellschafterrechte mit Ausnahme des Gewinnbe-­zugsrechtes. § 12 Bewertung, Entschädigung (1) Scheidet ein Gesellschafter nach § 9 Abs. 2 oder § 10 Abs. 1 aus der Gesellschaft aus, so ist auf den Tag seines Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen. Hierzu sind die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Die Bewertung eines Goodwills findet nicht statt. (2) Der gleiche Bewertungsansatz gilt, wenn ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft in der Gesell-­schaft kündigt (§ 15 Abs. 2 Satz 3). (3) Das nach Abs. 1 ermittelte Abfindungsguthaben ist in drei gleich hohen Jahresraten, beginnend sechs Monate nach dem Ausscheiden, auszuzahlen. (4) Das jeweilige Abfindungsrestguthaben ist mit 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deut-­schen Bundesbank zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils mit den Jahresraten fällig. Eine vorhe-­rige Auszahlung des Abfindungsguthabens ist jederzeit -­ auch in Teilbeträgen-­ zulässig. (5) Soweit Geschäftsanteile gegen Abfindung zu übertragen sind, hat die Übertragung des (der) Geschäftsanteils (Geschäftsanteile) auf den oder die Erwerber unverzüglich nach Entstehen des Erwerbsrechtes oder der Erwerbspflicht in notarieller Urkunde zu erfolgen, und zwar unab-­hängig davon, ob die Höhe der Abfindung bereits feststeht und ob die Zahlung der Abfindung in einem Betrag oder in mehreren Raten erfolgt. § 13 Dauer Kündigung Durch die Kündigung wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Der kündigende Gesellschafter hat mit sei-­nem Geschäftsanteil entsprechend den Regelungen des § 11 zu verfahren. Die Höhe seiner Entschä-­digung richtet sich nach § 12, Abs. 1. § 14 Auflösung, Abwicklung (1) Die Auflösung der Gesellschaft kann nur mit einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stim-­men beschlossen werden. (2) Nach Auflösung der Gesellschaft ist diese abzuwickeln. (3) Abwickler (Liquidatoren) sind die Geschäftsführer, soweit die Gesellschafterversammlung kei-­nen anderen Beschluss fasst. (4) Das nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende Vermögen der Gesellschaft ist im Verhältnis der Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern zu verteilen. § 15 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.
Vertragsanhang Gesellschaftsvertrag _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 68 -­ § 16 Schlußbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Be-­stimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten und welche dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck mög-­lichst nahe kommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs-­ oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. (2) Die Gesellschaft und die Gesellschafter verpflichten sich, alle diejenigen Maßnahmen zu erwä-­gen und durchzuführen, die geeignet sind, die steuerliche Belastung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter zu ermäßigen. § 17 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Gesellschaft miteinander und mit der Gesellschaft sind die Gerichte in Dortmund. § 18 Gründungskosten Die Gründungskosten (Notariatsgebühren, Gerichtskosten etc.) von bis zu € 2.500,00 trägt die Gesell-­schaft. Dortmund, 16. Dezember 2015 Wolfgang Laufer, Gesellschafter
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 69 -­ Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH § 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Autark Capital Care GmbH mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a. Anleger hat die in § 2 Abs. 1 dieser Bedingungen genannte Bedeutung;; b. Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutsch-­land für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind;; c. Begebungszeitpunkt bezeichnet den Tag, an dem der Anlagebetrag des Anlegers auf dem Konto der Emittentin gutgeschrieben worden ist, im Falle der nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen „ProRendite Divisio“ ist der Begebungszeitpunkt der Tag der ersten Gut-­schrift einer Monatsrate oder Eröffnungszahlung;; d. Emittentin bezeichnet die Autark Capital Care GmbH, Dortmund;; e. Gesamtnennbetrag hat die in § 2 Abs.1 dieser Bedingungen genannte Bedeutung;; f. Methode act / act ist eine Zinsberechnungsmethode, bei der die Anzahl der Tage für die Zinsperiode und die Anzahl der Tage eines Jahres als echte (kalendermäßige) Tage zu Grun-­de gelegt werden, so dass die Tage eines Jahres 365 bzw. 366 (Schaltjahr) betragen;; g. Nachrangige Namens-­Teilschuldverschreibung hat die in § 2 Abs. 1 benannte Bedeutung;; h. Zahlstelle hat die in § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen genannte Funktion. § 2 Nennbetrag und Stückelung, Verbriefung, Erwerb und Einzahlungen, Begebung weiterer Schuldverschreibungen und Finanzierungstitel 1. Nennbetrag und Stückelung. Die nachrangigen Schuldverschreibungen der Emittentin mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisi-­o“ im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000 (Euro fünfzig Millionen) sind in bis zu 50.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag zu je EUR 1.000 eingeteilt (im Fol-­genden auch „Teilschuldverschreibungen“). Die nachrangigen Teilschuldverschreibungen lau-­ten auf den Namen des Anlegers und sind untereinander gleichberechtigt. Eine Verbriefung erfolgt nicht. Die Emittentin ist berechtigt, den Gesamtnennbetrag um bis zu EUR 25.000.000 (Euro fünfundzwanzig Millionen) auf EUR 75.000.000 (Euro fünfundsiebzig Millionen) zu erhö-­hen. Der Gesamtnennbetrag ist nicht auf die unterschiedlichen nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen aufgeteilt. 2. Erwerbspreis. Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Mindestanlagebetrag beträgt 1 Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag zu je EUR 1.000 (EUR 1.000) bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“. Bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisi-­o“ beträgt der Mindestanlagebetrag monatlich mindestens EUR 50. 3. Agio. Die Emittentin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet einen Ausgabeaufschlag (Agio) bei der Ausgabe der nachrangigen Namensschuldverschreibungen zu erheben. Soweit ein Aus-­gabeaufschlag erhoben wird, ist dieser von der Emittentin erfolgswirksam zu vereinnahmen. Im Rahmen der Rückzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen gem. § 5 wird ein gezahlter Ausgabeaufschlag dem Anleger nicht erstattet. 4. Einzahlung. Die Einzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen und des Aus-­gabeaufschlags erfolgt bei „ProRendite“ und „ProRendite plus“ durch Einmalzahlung und bei „ProRendite Divisio“ durch Ratenzahlung auf ein von der Emittentin benanntes Konto. Die Rateneinzahldauer wird vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt.
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 70 -­ 5. Register. Der Anleger wird in ein Register eingetragen, in dem seine Daten zur Feststellung der Identität, Begebungszeitpunkt, Zinsen und Zinszahlungen sowie die Kontoverbindung für Zahlungen erfasst werden. Das Register wird bei und von der Emittentin geführt. Der Anleger ist verpflichtet, Änderungen dieser Daten der Emittentin unverzüglich anzuzeigen. Gegenüber der Emittentin gilt der jeweils im Register eingetragene Anleger als aus der nachrangigen Namensschuldverschreibungen allein berechtigt und verpflichtet. Die Emittentin ist berechtigt, an den im Register eingetragenen Anleger mit befreiender Wirkung zu leisten. § 407 des Bür-­gerlichen Gesetzbuches findet Anwendung. Anleger haben keinen Anspruch auf Einsicht in das Register, soweit dies Informationen über andere Anleger betrifft. Daten anderer Anleger werden von der Emittentin nicht herausgegeben. 6. Kosten. Über die Verpflichtung zur Leistung des in dem Zeichnungsschein vereinbarten Anla-­gebetrags zzgl. Agio hinaus übernehmen die Anleger keine weiteren vertraglichen Zahlungs-­verpflichtungen, mit Ausnahme etwaiger Zahlungspflichten nach § 5 Abs. 3 sowie Aufwen-­dungen für Kommunikations-­ und Portokosten und die Teilnahme an der Gläubigerversamm-­lung. 7. Begebung weiterer Finanzierungstitel. Die Emittentin ist berechtigt, weitere Schuldver-­schreibungen, die mit diesen nachrangigen Namensschuldverschreibungen keine Einheit bil-­den und die über andere Ausstattungsmerkmale (z. B. in Bezug auf Verzinsung oder Stücke-­lung) verfügen, zu begeben. Gleiches gilt für die Begebung von anderen Schuld-­ und/oder Fi-­nanzierungstiteln einschließlich anderer Kapitalmarktverbindlichkeiten unter Beachtung der Vorgaben des § 7 Abs. 3. § 3 Verzinsung, Zinsberechnungsmethode, Zinslauf, Fälligkeit 1. Zinssatz. Die nachrangige Namensschuldverschreibungen werden während der Laufzeit (§ 5) vorbehaltlich § 7 bezogen auf den jeweils valutierten Anlagebetrag verzinst. Die Zinsen sind im Falle der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ für jede Ein-­zahlung gesondert zu ermitteln und anschließend zu addieren. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach nach der Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschreibungen und beträgt: • 4,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des ersten bis zum Ende des zweiten Beteiligungsjahres;; • 5,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des dritten bis zum Ende des vierten Beteiligungsjahres;; • 5,5 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des fünften bis zum Ende des siebten Beteiligungsjahres;; • 6,0 % p. a. des valutierten Anlagebetrags ab Beginn des achten Beteiligungsjahres bis zum Ende der Laufzeit (§ 5), wobei .das erste Beteiligungsjahr am jeweiligen Begebungszeitpunkt beginnt. 2. Zinslauf, letzter Zinslauf. Der erste Zinslauf der nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt und endet grundsätzlich am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Jeder weitere Zinslauf beginnt grundsätzlich am ersten Kalendertag eines Kalenderhalbjahres und endet grundsätzlich am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderhalbjahres. Die Verzinsung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen endet zum Ablauf des letzten Zinslaufes. Im Rahmen der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ erfolgt ei-­ne endfällige Zinszahlung, also am Ende der Laufzeit. Der Zinslauf beginnt dann am jeweili-­gen Begebungszeitpunkt und endet mit Ablauf der Laufzeit der nachrangigen Namensschuld-­verschreibung. Dabei werden die Zinsen wie folgt am Ende der Laufzeit berechnet: Zinsen = A * (1 + ZS)t -­ A wobei A dem eingezahlten Anlagebetrag, ZS dem jeweiligen Zinssatz und t der jeweiligen tat-­sächlichen Laufzeit in Jahren entspricht. Die Zinsen sind für jede Einzahlung gesondert zu
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 71 -­ ermitteln und anschließend zu addieren. Der Zinssatz richtet sich nach Abs. 1, wobei für die Ermittlung des Beteiligungsjahres und damit der Höhe des Zinssatzes auf die erste Einzah-­lung des Anlegers auf die gezeichnete Namensschuldverschreibung abzustellen ist. 3. Bonuszinsen. Die nachrangige Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ wird vorbe-­haltlich § 7 zusätzlich mit Bonuszinsen bedient. Am Ende des dritten Beteiligungsjahres wird der valutierte Anlagebetrag mit 0,75 % und am Ende des sechsten Beteiligungsjahres mit 1,5 % verzinst. 4. Zinsberechnungsmethode. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung taggenau nach der Methode act / act. 5. Fälligkeit der Zinszahlungen. Die Zinsen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ sind nachträglich am dritten Bankarbeitstag nach Ab-­lauf eines Zinslaufes an die im Register eingetragenen Anleger zur Zahlung fällig (»grundsätz-­licher Fälligkeitstag«). Im Rahmen der endfälligen Zinszahlungen der nachrangigen Namens-­schuldverschreibung „ProRendite Divisio“ sind die Zinsen mit der Rückzahlung des Anlage-­betrags (§ 7) an die im Register eingetragenen Anleger zur Zahlung fällig. 6. Spätere Zinszahlung. Soweit die Emittentin die Zinsen für einen Zinstermin nicht am grund-­sätzlichen Fälligkeitstag zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Es gilt die Zinsmethode act / act. § 4 Zahlstelle 1. Zahlstelle. Die Emittentin ist Zahlstelle in eigener Durchführung und führt die nach diesen Bedingungen geschuldeten Zahlungen nach Maßgabe des § 7 aus. 2. Benennung anderer Zahlstelle. Die Emittentin ist berechtigt, eine neue Zahlstelle zu benen-­nen und/oder die Benennung von Zahlstellen zu widerrufen. 3. Bekanntmachung bei Benennung anderer Zahlstelle. Die Bestellung einer anderen Zahl-­stelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß § 11 oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in sonstiger angemessener Weise öffentlich bekannt zu geben. § 5 Laufzeit, Fälligkeit, Rückzahlungsbetrag, Übertragung, Rückerwerb 1. Laufzeit, Rückzahlung, Fälligkeit. Die Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschrei-­bungen beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt und endet bei den nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ durch Kündigung nach Maß-­gabe der §§ 9 und 10 und bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ entweder durch Kündigung nach Maßgabe der §§ 9 und 10 oder durch Zeitablauf nach 15 Jahren. Die Emittentin ist vorbehaltlich § 7 verpflichtet, den Anlegern die nachrangi-­gen Namensschuldverschreibungen zum jeweiligen Anlagebetrag am dritten Bankarbeitstag, nach Wirksamkeit der Kündigung („grundsätzlicher Fälligkeitstag“) zurückzuzahlen. 2. Spätere Rückzahlung. Soweit die Emittentin die nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen nicht oder nicht vollständig am grundsätzlichen Fälligkeitstag zurückzahlt, wird die nach-­rangigen Namensschuldverschreibungen ab dem grundsätzlichen Fälligkeitstag bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht, bezogen auf den ausstehenden Til-­gungsbetrag vorbehaltlich § 7 mit dem Zinssatz des § 3 Abs.1, nach der Zinsmethode act/act verzinst. 3. Übertragung. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen erfolgt mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin durch Ab-­tretung und ist in Nennbeträgen von EUR 1.000 oder einem Vielfachen davon möglich. Über-­tragungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen sind der Emittentin von dem bis-­herigen Anleger innerhalb von drei Werktagen schriftlich anzuzeigen. Die Emittentin trägt da-­raufhin den neuen Anleger in das Register ein. Der Anleger kann die Eintragung der Übertra-­gung von nachrangigen Namens-­Teilschuldverschreibungen nicht während eines Zeitraums
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 72 -­ von 15 Tagen, der an dem Fälligkeitstag für eine Zahlung auf Kapital oder Zinsen endet, ver-­langen. Die mit der Übertragung verbundenen Kosten sind vom Anleger zu tragen. 4. Rückerwerb eigener nachrangiger Namens-­Teilschuldverschreibungen. Die Emittentin ist berechtigt, die in diesen Bedingungen beschriebenen nachrangigen Namens-­Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und nach Rücker-­werb zu veräußern oder einzuziehen. Gleiches gilt für etwaige Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Emittentin. § 6 Zahlungen 1. Zahlung und Währung. Die Emittentin ist verpflichtet, alle nach diesen Bedingungen gemäß §§ 3 und 5 geschuldeten Beträge in Euro zu zahlen. 2. Zahlungen am Bankarbeitstag. Ist ein grundsätzlicher Fälligkeitstag für die Zahlung von Zin-­sen und/oder Rückzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen kein Bankar-­beitstag, so wird die betreffende Zahlung am nächsten Tag geleistet, der ein Bankarbeitstag ist, ohne dass wegen dieser Zahlungsverzögerung zusätzliche Zinsen zu zahlen sind. § 7 Qualifizierter Nachrang, Negativerklärung 1. Rang, Liquidation. Die Forderungen aus der nachrangigen Namensschuldverschreibungen treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Emittentin im Rang zu-­rück. Die Forderungen aus der nachrangigen Namensschuldverschreibungen treten im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emitten-­tin im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die nachrangige Na-­mensschuldverschreibungen begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös im Falle der Auflösung der Emittentin. 2. Qualifizierter Nachrang. Die Ansprüche aus den nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen -­ insbesondere in Bezug auf Zins-­, Bonuszins-­ sowie die Rückzahlungsansprüche -­ ste-­hen unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbei-­geführt wird. Die Ansprüche aus der nachrangigen Namensschuldverschreibungen auf Zah-­lung der Zinsen und Rückzahlung des Anlagebetrags leben wieder auf, wenn der Vorbehalt weggefallen ist. In diesem Fall sind die Zahlung der Zinsen/Bonuszinsen und die Rückzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen drei Monate nach dem grundsätzlichen Fäl-­ligkeitstag fällig (nachfolgender Fälligkeitstag). Teilzahlungen sind zulässig. Satz 3 gilt ent-­sprechend, wenn aufgrund des Vorbehaltes des Satzes 1 auch an nachfolgenden Fälligkeits-­tagen eine Zahlung nicht geschuldet ist. 3. Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, während der Laufzeit der nachrangigen Namensschuldverschreibungen keine weiteren Finanzierungstitel zu begeben, die im Rang den nachrangigen Namensschuldverschreibungen den Emissionsbezeichnungen „ProRendi-­te“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ vorgehen. § 8 Steuern 1. Steuereinbehalt. Alle Zahlungen, insbesondere Kapitalrückzahlungen und Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebüh-­ren, soweit die Emittentin oder die Zahlstelle zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet ist. Weder die Emittentin noch die Zahlstelle sind verpflichtet, den Anlegern zu-­sätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen. 2. Steuerpflichten der Anleger. Soweit die Emittentin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anle-­ger.
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 73 -­ § 9 Kündigungsrechte 1. Kündigungsrecht. Die nachrangigen Namensschuldverschreibungen können sowohl durch den Anleger als auch die Emittentin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mona-­ten zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt am jeweili-­gen Begebungszeitpunkt und endet bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ sowie „ProRendite Divisio“ zum Ablauf von zwei Jahren und bei der nach-­rangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite plus“ zum Ablauf von fünf Jahren. Nach-­folgend ist eine Kündigung zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Ka-­lenderjahres zulässig. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt hier-­durch unberührt, wenn ein Kündigungsgrund nach § 10 vorliegt oder die Fortsetzung des Ver-­tragsverhältnisses einer Vertragspartei aus wichtigen Gründen in der Person der anderen Ver-­tragspartei nicht mehr zumutbar ist. 2. Form der Kündigung. Die Kündigung durch den Anleger hat jeweils per eingeschriebenen Brief gegenüber der Emittentin zu erfolgen. § 10 Außerordentliche Kündigungsgründe für die Anleger Kündigung aus wichtigem Grund. Jeder Anleger ist berechtigt, seine nachrangigen Namens-­Teilschuldverschreibungen unverzüglich zu kündigen und deren Rückzahlung zum Anlagebetrag zu-­züglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen sowie eines etwaigen Rückzahlungsaufschlags zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a. die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem betreffenden Fäl-­ligkeitstermin zahlt, es sei denn, es liegt ein Fall von § 9 Abs. 2 vor, oder b. die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder c. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt wird oder durch die Emittentin be-­antragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder d. die Emittentin eine wesentliche Verpflichtung, Bedingung oder Vereinbarung hinsichtlich der nachrangigen Namensschuldverschreibungen nicht erfüllt oder beachtet (im Folgenden auch „Pflichtverletzung“) und die Nichterfüllung oder Nichtbeachtung länger als 90 Tage andauert, nachdem die Emittentin hierüber von dem Anleger, welchen die Pflichtverletzung betrifft, eine Benachrichtigung erhalten hat, durch welche die Emittentin vom Anleger aufgefordert wird, die Verpflichtung, Bedingung oder Vereinbarung zu erfüllen oder zu beachten, oder e. die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesell-­schaftsrechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zu-­sammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Emittentin im Zusammenhang mit dieser nachrangigen Namensschuldverschreibungen eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. § 11 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Emittentin betreffend die nachrangigen Namensschuldverschreibungen erfol-­gen in den gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger und im Übrigen schriftlich gegenüber den im Register eingetragenen Anlegern.
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 74 -­ § 12 Schuldverschreibungsgesetz, Gläubigerversammlung 1. Schuldverschreibungsgesetz. Es gelten für die Teilschuldverschreibungen die Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes. 2. Gläubigerversammlung. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind die im Register eingetragenen Anleger oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zugelassen. Für die Teil-­nahme an der Gläubigerversammlung ist die vorherige Anmeldung der Anleger erforderlich. § 13 Änderungen der Bedingungen 1. Einseitige Änderungen. Die Emittentin ist nur in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen durch einseitige Willenserklä-­rung zu ändern bzw. anzupassen: a. Änderung der Fassung, wie z. B. Wortlaut und Reihenfolge;; b. Änderungen, die für eine Zulassung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen zum Handel an einem organisierten Markt oder einem privatrechtlich organisierten Markt erforderlich sind, wie z. B. die Einteilung der nachrangigen Namensschuldver-­schreibungen bezogen auf die Anzahl und den Nennbetrag der nachrangigen Namens-­Teilschuldverschreibungen;; c. Änderung des Gesamtnennbetrags und der Einteilung der nachrangigen Namens-­schuldverschreibungen, sofern die Ermächtigung der § 2 Abs. 4 in Anspruch genom-­men wird. 2. Änderungen durch Rechtsgeschäft. Bestimmungen der Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen können durch Rechtsgeschäft nur durch einen gleichlauten-­den Vertrag mit sämtlichen Anlegern erfolgen. 3. Gläubigerversammlung. Änderungen der Bedingungen der nachrangigen Namensschuld-­verschreibungen sind ferner mit Zustimmung der Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbe-­schluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes möglich. § 14 Maßgebliches Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebliche Sprache, Ersetzungsbefugnis 1. Rechtswahl. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Anleger, der Emittentin und der Zahlstelle unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internati-­onalen Privatrechts. 2. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz der Emittentin. 3. Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Emittentin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Emittentin. Diese Gerichtsstand-­vereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zu-­ständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor ei-­nem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. 4. Maßgebliche Sprache. Diese Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibun-­gen sind in deutscher Sprache abgefasst. Nur dieser deutsche Text ist verbindlich und maß-­geblich. 5. Ersetzungsbefugnis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetz-­bar sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Best-­immungen dieser Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen unberührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird die Emittentin nach billi-­gem Ermessen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften durch diejenige
Vertragsanhang Bedingungen der nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 75 -­ wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Eine solche Ersetzung wird die Emittentin unver-­züglich gemäß § 11 bekanntmachen. Dortmund, 02. Mai 2016 Autark Capital Care GmbH Wolfgang Laufer, Geschäftsführer
Informationen für den Verbraucher Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 76 -­ Informationen für den Verbraucher Aufgrund des Art. 246 b EGBGB sind für alle Fernabsatzverträge (Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-­Mail, Fax, Internet) zustande kommen) sowie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen der Anbieterin/Emittentin geschlossen werden, dem Anleger fol-­gende Informationen zur Verfügung zu stellen. Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Autark Capital Care GmbH mit Sitz in Dortmund, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Lau-­fer. Geschäftsanschrift/ladungsfähige Anschrift: Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nr. HRB 128047. Hauptgeschäftstätigkeit der Autark Capital Care GmbH ist laut dem Gesellschaftsvertrag die Beteili-­gung an Personen-­ und Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbe-­sondere auch die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Ge-­schäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Ge-­schäftszweck fördernden Geschäfte, die Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung, ferner das Erbringen aller Dienstleistung hinsichtlich der Konzeption und Verwaltung von Kapitalanlagen je-­der Art mit Ausnahmen von Geschäften, die der Genehmigung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Gesetz über das Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sowie der Erwerb, Handel, Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Die Autark Capital Care GmbH unterliegt keiner gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde. Informationen über die Vermögensanlagen Wesentliche Merkmale der Vermögensanlagen und Zustandekommen des Vertra-­ges Der Anleger erwirbt nachrangige Namens-­Teilschuldverschreibungen den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ oder „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH. Die nachrangigen Namensschuldverschreibungen beinhaltet einen Rangrücktritt der Zahlungsansprüche der Anleger gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin im Falle der Liquidation oder Insol-­venz der Emittentin. Zahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei der Emittentin ein In-­solvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (siehe § 7 der Bedingungen der nachrangigen Na-­mensschuldverschreibungen). Die wesentlichen Einzelheiten der Vermögensanlagen sind in dem Verkaufsprospekt der Autark Capi-­tal Care GmbH GmbH (Stand: 25. Mai 2016), insbesondere im Kapitel „Rechtliche Grundlagen -­ Die Vermögensanlagen“ (Seite 40ff.), enthalten. Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Geschäftsführung der Au-­tark Capital Care GmbH zustande. Spezielle Hinweise wegen der Art der Finanzdienstleistung Die angebotenen Vermögensanlagen sind mit speziellen Risiken behaftet. Das Hauptrisiko der hier angebotenen Vermögensanlagen liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin. Deshalb ver-­bindet sich mit den Vermögensanlagen das Risiko des Teil-­ oder sogar des Totalverlustes des einge-­setzten Kapitals und (noch) nicht ausgeschütteter Zinsen. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Eine ausführliche Risikodarstellung befindet sich in dem Kapitel „Risiken der Vermögensanlagen“ auf Seite 18 bis Seite 25. Die Finanzdienstleistung be-­zieht sich nicht auf Finanzinstrumente, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhän-­gig ist.
Informationen für den Verbraucher Informationen über die Vermögensanlagen _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 77 -­ Mindestlaufzeit, vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite“ ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Bege-­bungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhal-­tung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRendite“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Min-­destlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ge-­kündigt werden. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite plus“ist unbestimmt. Sie beginnt am jeweiligen Be-­gebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emitten-­tin) und endet durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahre unter Ein-­haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRendite plus“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite plus“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Laufzeit der Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ beträgt maximal 15 Jahre. Sie beginnt am jeweiligen Begebungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin) und endet entweder durch Zeitablauf oder durch ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Somit hat die Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem jeweiligen Begebungszeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vermögensanlage „ProRendite Divisio“ jeweils zum Ablauf eines weiteren Jahres zum 31. Dezember eines Kalender-­jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Ein Recht zur Kündigung des Anlegers aus wichtigem Grund bleibt hierdurch unberührt. Eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen. Gesamtpreis, Preisbestandteile, abgeführte Steuern Der Erwerbspreis beträgt bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ als Einmalzahlung mindestens EUR 1.000. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung „ProRendite Divisio“ beträgt der Erwerbspreis monatlich mindestens EUR 50. Die Rateneinzahldau-­er wählt der Anleger bei Zeichnung auf dem Zeichnungsschein. Die Mindestanzahl der monatlichen Raten muss 24 Monatsraten betragen. Daneben hat er ein Agio in Höhe von 7,5 % des Erwerbsprei-­ses sowie eine Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises zu leisten. Weitere Preisbestandteile existieren nicht. Die Zeichnung der Vermögensanlagen ist von der Umsatzsteuer befreit, die Besteuerung der Erträge aus den Vermögensanlagen erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz, insoweit wird auf den Ab-­schnitt „Steuerliche Grundlagen“ auf Seite 33 bis Seite 34 im Verkaufsprospekt hingewiesen. Die Emittentin/Anbieterin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. Zusätzlich anfallende Kosten, Steuern, die nicht über das Unternehmen abgeführt werden. Im Zusammenhang mit den Vermögensanlagen können weitere Kosten entstehen. Diese können der Darstellung im Kapitel „Wichtige Hinweise für den Anleger -­ Kosten des Anlegers“ auf Seite 10 dieses Verkaufsprospektes entnommen werden. Zusätzliche Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikati-­onsmittels zu tragen hat und vom Unternehmen in Rechnung gestellt werden Solche Kosten werden dem Anleger nicht in Rechnung gestellt.
Informationen für den Verbraucher Informationen über die Vermögensanlagen _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 78 -­ Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung Die Einzelheiten zur Einzahlungsart und zu den Zahlungsterminen ergeben sich aus dem Abschnitt „Erwerbsvoraussetzungen“ im Kapitel „Rechtliche Grundlagen -­ Die Vermögensanlagen“ auf Seite 46 und Seite 47 des Verkaufsprospektes. Es erfolgt keine Verbriefung, sondern die Eintragung im Anle-­gerregister der Emittentin. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Das Unternehmen sowie der Vertrag über die Vermögensanlagen und die Rechte und Pflichten aus der Vermögensanlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Emittentin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Emittentin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso we-­nig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Ein-­leitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Befristung der Informationen Die Gültigkeit dieser Informationen ist unbefristet. Die Zeichnungsfrist für das Angebot endet mit Voll-­platzierung des Angebotes, spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Vertragssprache Die Vermögensanlagen werden nur in deutscher Sprache angeboten und die Kommunikation zwi-­schen der Emittentin/Anbieterin und dem Anleger wird während der Laufzeit der Vermögensanlagen in deutscher Sprache erfolgen. Außergerichtliche Beschwerde-­ und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzu-­rufen, die Möglichkeit, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Ver-­braucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle (Deutsche Bundesbank;; Schlichtungsstelle, Postfach 111 232, D-­60047 Frankfurt/Main;; Telefax: 069 2388 1919, Internet: https://www.bundesbank.de) anzurufen. In dem genannten Schlichtungsverfahren hat der Anleger zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Bestehen eines Garantiefonds bzw. anderer Entschädigungsregelungen Es besteht keine Einlagensicherung, kein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsrege-­lungen. Mitglied-­Staat der EU, dessen Recht das Unternehmen unterliegt Bundesrepublik Deutschland
Informationen für den Verbraucher Informationen über die Vermögensanlagen _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 79 -­ Widerrufsbelehrung Der Anleger kann seine Zeichnungserklärung widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaf-­ten Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations-­pflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-­Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Autark Capital Care GmbH, Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund Fax: 0231 / 586 9529-­9 E-­Mail: info@autark-­cc.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewäh-­ren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflich-­tet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Ge-­genleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfül-­len müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus-­drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtun-­gen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweise zur Zeichnung Informationen über die Vermögensanlagen _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 80 -­ Hinweise zur Zeichnung So zeichnen Sie die nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“: Prospektunterlagen prüfen Sollten Sie die Zeichnung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen den Emissionsbezeich-­nungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ der Autark Capital Care GmbH erwägen, lesen Sie bitte den Verkaufsprospekt aufmerkam durch. Eine fachkundige Beratung ist bei der Entscheidungsfindung immer als vorteilhaft anzusehen. Zeichnungsschein Füllen Sie den Zeichnungsschein vollständig aus und senden Sie ein Exemplar des Zeichnungsschei-­nes unterschrieben an: Autark Capital Care GmbH, Im Defdahl 10b, D-­44141 Dortmund Der Mindestanlagebetrag beträgt bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendi-­te“ und „ProRendite plus“ als Einmalzahlung mindestens EUR 1.000. Daneben hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Erwerbspreises zu leisten. Bei der nachrangigen Namensschuldverschrei-­bung „ProRendite Divisio“ beträgt der Mindestanlagebetrag monatlich mindestens EUR 50. Die Ra-­teneinzahldauer wählt der Anleger bei Zeichnung auf dem Zeichnungsschein. Die Mindestanzahl der monatlichen Raten muss 24 Monatsraten betragen. Daneben hat er ein Agio in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises sowie eine Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises zu leisten. Bei Zeichnung via Internet drucken Sie bitte zwei Exemplare des Zeichnungsscheines aus, welche Sie vollständig ausfüllen und davon ein Exemplar unterschrieben an die vorgenannte Adresse übersen-­den. Widerruf Bitte beachten Sie, dass Sie als Verbraucher innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen die Zeichnung der Vermögensanlagen nach § 355 BGB widerrufen können (siehe Wider-­rufsbelehrung in den „Informationen für den Verbraucher“ auf Seite 79 des Verkaufsprospektes). Anleger, die vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Verkaufsprospekt nachrangige Namens – Teil-­schuldverschreibungen gezeichnet haben, können ihre Zeichnung innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags nach § 11 Absatz 2 VermAnlG widerrufen, sofern keine Erfüllung eingetreten ist. Überweisung Einmalzahlung Den Erwerbspreis zzgl. Agio bei den nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ und „ProRendite plus“ überweisen Sie bitte auf das Konto der Autark Capital Care GmbH: Volksbank Wolfenbüttel Salzgitter IBAN: DE89 2709 2555 5811 7075 01 BIC: GENODEF 1 WFV Verwendungszweck: Name, Vorname, nachrangige Namensschuldverschreibungen „ProRendite“ oder „ProRendite plus“ Der Erwerbspreis sowie das Agio in Höhe von 5% sind 14 Tage nach der Zeichnung zur Zahlung auf das genannte Konto fällig. Bitte beachten Sie hierbei die übliche Überweisungsdauer von drei Bankar-­beitstagen.
Hinweise zur Zeichnung Informationen über die Vermögensanlagen _____________________________________________________________________________________________________ Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit den Emissionsbezeichnungen „ProRendite“, „ProRendite plus“ sowie „ProRendite Divisio“ – 05/2016 -­ 81 -­ Ratenzahlung Hinsichtlich der monatlichen Einzahlung des Erwerbspreises bei der nachrangigen Namensschuldver-­schreibung „ProRendite Divisio“ hat der Anleger für die monatlichen Raten der Emittentin einen Dauerauftrag oder ein SEPA-­Lastschriftmandat zu erteilen. Im Rahmen der Zahlung der ersten Rate hat der Anleger auch die Eröffnungszahlung in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises sowie das Agio in Höhe von 7,5 % des Erwerbspreises zu leisten. Die Zahlung der Monatsrate ist am ersten des Monats zur Zahlung fällig.
Telefon: 0231 / 586 9529-0
Telefax: 0231 / 586 9529-9
Internet: https://www.autark-cc.de
E-Mail: info@autark-cc.de
Geschäftsführung: Herr Wolfgang Laufer
Im Defdahl 10b D-44141 Dortmund
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